Glarus Nord im Vorfeld des neuen Nutzungsplans

Vier Wochen vor der entscheidenden Gemeindeversammlung in Glarus Nord über den Nutzungsplan möchte die Gemeindebehörde einige Fakten sachlich und ohne Drohung nochmals aufzeigen. Tatsache ist, die Gemeinde ist gemäss Raumplanungsgesetz gezwungen, ihre zu grossen Baulandreserven zu verkleinern.



Glarus Nord im Vorfeld des neuen Nutzungsplans. (Bild: e.huber)
Glarus Nord im Vorfeld des neuen Nutzungsplans. (Bild: e.huber)

Das Bundesgericht legt in seiner Rechtssprechung grossen Wert darauf, dass Nutzungspläne an das geltende Raumplanungsgesetz RPG angepasst werden. Das gilt insbesondere für die Dimensionierung der Bauzonen. In drei neuen Entscheiden zum revidierten RPG hat es diese Praxis bestätigt. Das RPG sieht zwar keine direkten Sanktionen für Gemeinden vor, die überdimensionierte Bauzonen nicht verkleinern. Solche Gemeinden müssen aber indirekt mit unangenehmen Folgen rechnen, wenn sie ihre Nutzungspläne nicht an das geltende Recht anpassen.

Zum Gesetzesvollzug gezwungen

Diese Botschaft vermittelte einmal mehr Gemeindepräsident Martin Laupper an einem Mediengespräch. Die Gemeinde könne im neuen Nutzungsplan keine andere Lösung anbieten. Sie sei im Sinne vom RPG zum Gesetzesvollzug gezwungen. Er gab zu, dass es bei einzelnen Grundeigentümern zu Härtefällen kommen könne. Laupper wehrte sich aber gegen den Vorwurf, die Behörde verbreite Drohungen. Sie habe sich stets um sachliche Information bemüht und wolle nur aufzeigen, was bei einer allfälligen Rückweisung des Nutzungsplans geschehen könnte.

Was dann geschieht und wie es weitergehen soll, wissen auch zugezogene Juristen nicht so genau. Sicher würden die bestehenden Baureglemente der acht alten Gemeinden weiterhin Gültigkeit haben. Um die Entwicklung der Gemeinde nicht völlig zu blockieren, müssten vermutlich Teilumzonungen aufgegleist werden, beispielsweise für den Flugplatz Mollis oder für die geplante Stichstrasse.

Rechtsunsichere Situation


Es sei völlig falsch anzunehmen, bei einer Rückweisung könnte man innert kurzer Zeit wieder einen neuen Nutzungsplan entwerfen, so Laupper. Das würde im Minimum drei Jahre dauern. Sicher aber gäbe es eine rechtsunsichere und etwas chaotische Situation für die Gemeinde. Ungewissheit herrscht auch darüber, ob der Bund, der Kanton oder schliesslich die Gerichte in gewissen Fällen über die Gemeinde entscheiden werden. Der Gemeindepräsident betonte zusammenfassend einmal mehr, der neue Nutzungsplan werde neben dem Gesetzesvollzug des RPG die Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord in mehreren Bereichen positiv beeinflussen und für die Aufgaben der Zukunft gut wappnen.