Glarus: Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden

Am Sonntag, 10. Februar, um 02.35 Uhr wurde der Einsatzzentrale der Kantonspolizei gemeldet, wonach in Glarus, im Areal Holenstein, ein blauer Kleinwagen soeben einen parkierten, grauen Kleinbus beschädigt habe.



Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden.
Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden.

Ohne sich um den Schaden zu kümmern, sei der Verursacher davongefahren. Im Bereiche des Bahnhofes in Ennenda konnten Teile des beschädigten Rücklichtes des Verursacherfahrzeuges aufgefunden werden.

Von der Polizeipatrouille konnte wenig später, nach einem kurzen Fluchtversuch, das Verursacherfahrzeug angehalten werden. Zu diesem Zeitpunkt lenkte der Kollege des Fahrzeughalters den Wagen. Der 19-jährige Mann hatte bereits Führerausweis-Entzug und war somit nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu lenken. Zudem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.

Der Parkschaden wurde vorher vom 18-jährigen Fahrzeughalter selbst verursacht. Er ist zwar im Besitze eines Lern- nicht aber eines gültigen Führerausweises. Wegen verschiedenen Strassenverkehrsdelikten und wegen Vereitelung einer Blutprobe wird er zur Anzeige gebracht. Sein Personenwagen wurde vorläufig sichergestellt.