Der Gemeinderat hat als Grundlage für die Umsetzungsschritte im März ein Parkierungskonzept beschlossen. Dieses basiert auf vier Säulen, welche in separaten Vorlagen schrittweise umgesetzt werden sollen. Das Parkierungskonzept wurde als Auftrag aus der Richtplanung heraus zusammen mit einer Begleitkommission erarbeitet.
Die vier Säulen des Parkierungskonzeptes sind:
• Ein Bewirtschaftungskonzept, mit welchem die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde dort, wo Handlungsbedarf besteht, bewirtschaftet werden. Die Verordnung dazu wird der kommenden Gemeindeversammlung vorgelegt.
• Neue Parkierungsanlagen, mit welchen in jenen Quartieren Parkflächen geschaffen werden sollen, wo heute ein deutliches Unterangebot besteht und es gleichzeitig ein hohes Potenzial zur Aufwertung der öffentlichen Räume gibt. Die neuen Parkierungsanlagen werden schrittweise in den kommenden Jahren vorbereitet und nach Möglichkeit realisiert.
• Ein Kontrollkonzept, in welchem die Gemeinde in Absprache mit dem Kanton die Kontroll-Aufgaben über die Einhaltung der Parkierungsregeln definiert.
• Flankierenden Massnahmen, welche bei der schrittweisen Umsetzung der Parkierungs-Massnahmen definiert werden, um die Wirkung und die Ziele zu verstärken und dauerhaft zu sichern.
Bodenkaufsgesuch für eine Parkierungsanlage
Die erste Vorlage zur Parkierung, welche der Frühjahres-Gemeindeversammlung vorgelegt wird, handelt um den Kauf eines Grundstücks beim Bahnhof in Glarus. Dort soll eine Parkierungsanlage realisiert werden. Die geplante Anlage soll 200 Parkplätze bieten und das Bahnhofsgebiet, den Kirchweg und die Abläsch von dauerparkierten Fahrzeugen auf den Strassen entlasten.
Parkierungsverordnung (öffentliche Parkierung)
Bei der zweiten Vorlage handelt es sich um das Bewirtschaftungskonzept, welches mit der neuen Parkierungsverordnung geregelt ist. Mit dem vorgeschlagenen Bewirtschaftungskonzept sollen die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde bewirtschaftet werden. Für Langzeitparkieren soll künftig bezahlt werden, Kurzzeitparkieren bleibt weiterhin gratis. Dies im Unterschied zu früheren Vorlagen aber nur dort, wo Handlungsbedarf besteht. Die Einnahmen werden zweckgebunden wieder für die Parkierungsanlagen eingesetzt.
Erstellungspflicht von Parkplätzen (private Parkierung)
Bei der dritten Vorlage geht es um die Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen bei privaten Bauvorhaben. Die private Parkierung ist in einer separaten Verordnung geregelt, über welche gesondert angestimmt wird. Mit der Verordnung soll das Übergangsreglement abgelöst werden, welches 2013 eingeführt wurde. Neu wurde die Regelung über die Anrechnung des Bestandes aufgenommen.
Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 10. Mai, findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Ennenda eine Informationsveranstaltung statt, wo über das Parkierungskonzept und die Vorlagen informiert wird.
Die Dokumente zur Parkierung sind auf der Web-Site der Gemeinde Glarus aufgeschaltet.
Glarus regelt die Parkierung neu
Der Gemeinderat Glarus hat Beschlüsse gefasst, die zu diskutieren geben werden: Für die Gemeindeversammlung vom 27. Mai sind gleich drei Anträge traktandiert, welche die Parkierung in der Gemeinde betreffen. Vorgängig findet am 10. Mai eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.
Der Gemeinderat hat als Grundlage für die Umsetzungsschritte im März ein Parkierungskonzept beschlossen. (Bild: e.huber)