Glarus schärft sein Profil als Kulturkanton

Der Kanton Glarus will die Kultur- und Kunstvermittlung stärken, seine Traditionen hervorheben sowie die Vernetzung der Kulturschaffenden und Kooperationen fördern: Mit diesen Massnahmen aus dem Kulturkonzept 2018 stellt der Regierungsrat die Weichen für die künftige Kulturpolitik im Kanton Glarus.



Glarus schärft sein Profil als Kulturkanton

Mit dem vom Regierungsrat erlassenen Kulturkonzept 2018 erhält der Kanton Glarus zum ersten Mal eine Richtschnur für das kulturpolitische Handeln beim Erhalten, Fördern und Vermitteln der reichen und vielfältigen Kultur im Glarnerland. Die druckfrische Publikation dokumentiert einerseits die kantonale Kulturpolitik, indem sie das kulturelle Leben charakterisiert und die Strukturen, Aufgaben und Akteure kurz und umfassend beschreibt. Anderseits legt sie den Fokus auf die sechs Schwerpunkte der künftigen Kulturpolitik. Das Konzept zeigt die Handlungsfelder auf und konkretisiert diese mit prägnanten Leitsätzen, Zielen und Massnahmen. Drei dieser Massnahmen hat der Regierungsrat als prioritär erklärt und das Departement Bildung und Kultur mit der Umsetzung beauftragt (s. beiliegendes Faktenblatt).

Strategische Verankerung der Glarner Kultur

Das Kulturkonzept 2018 entstand aus der Erkenntnis heraus, dass für die Kulturpolitik und Kulturförderung zwar punktuelle Grundlagen bestehen, jedoch in strategischer und rechtlicher Hinsicht übergeordnete Dokumente zur Tätigkeit des Kantons auf kulturellem Gebiet weitgehend fehlen. In Anbetracht einer sich rasch verändernden Gesellschaft in demografischer und technologischer Hinsicht sowie steigender Ansprüche – des Publikums, der Kulturinstitutionen und der Kulturschaffenden – entspricht ein konzeptgestütztes Vorgehen einem klaren Bedürfnis. Mit dem Erlass des Konzepts klärt der Regierungsrat die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Kultur und schafft die Grundlagen für deren strategische Verankerung.

Breit abgestützte Positionen

Bei der Erarbeitung des Kulturkonzepts wirkte eine breit abgestützte Begleitkommission mit. Sie setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Gemeinden, der verschiedenen Kunstsparten und Kulturinstitutionen, der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie des Tourismus zusammen. Neben der Identifizierung der konkreten Handlungsfelder befasste sie sich auch mit Fragen der Kulturfinanzierung. Die Kernfrage war, welche Finanzierungsgefässe für den Betrieb von relevanten Kulturinstitutionen zur Verfügung stehen und wie die Planungssicherheit für zentrale Institutionen wie etwa das Kunsthaus Glarus oder das Museum des Landes Glarus im Freulerpalast verbessert werden kann. Dazu Regierungsrat Benjamin Mühlemann: «Es ist eine kulturpolitische Aufgabe, die Position des Kantons Glarus zu seiner Kulturinfrastruktur festzulegen. Das Kulturkonzept 2018 bildet die geeignete Grundlage, um die Verankerung der Glarner Kultur auf gesetzlicher Ebene zu überprüfen.» Zu den rechtlichen Grundlagen des neuen Kulturkonzepts gehört unter anderem das Kulturförderungsgesetz von 1972. In einem nächsten Schritt ist zu klären, ob und inwiefern diese Grundlagen noch zeitgemäss und zukunftstauglich sind.