Glarus Süd – Hangrutschung Bodenrüsli in Rüti GL

Am Donnerstag, 2. November, um 19.15 Uhr ereignete sich rechtseitig des Bodenrüslis in Rüti eine Hangrutschung von zirka 4000 m3 Material. Der grösste Teil des Materials blieb im Bodenrüsli oberhalb des Holzplatzes liegen. Zwei kleinere Blöcke blieben erst im Bereich der Strasse liegen und ein kleinerer Splitter traf die Hauswand der Liegenschaft Bergguet 2, dabei wurden Dach und Rückwand des Hauses beschädigt.



Glarus Süd – Hangrutschung Bodenrüsli in Rüti GL

Südwestlich des gerutschten Materials ist eine weitere Scholle von etwa 2000 m3 in Bewegung. Hier hat sich im Gelände bereits ein Riss aufgetan.

Die Naturgefahrenverantwortlichen von Gemeinde und Kanton haben die Rutschung vor Ort sofort besichtigt, und es wurde beschlossen, Wanderweg und Strasse unterhalb der Rutschung zu sperren. Ausserdem wurde eine Überwachung der aktiven Scholle eingerichtet, die seither kontinuierlich gemessen wird. Wegen der akuten Gefahr wurde der Bewohner der Liegenschaft Bergguet 2 angewiesen, sein Haus zu verlassen.

In der Folge wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Gefahrenbeurteilung vorzunehmen. Insbesondere sollte dabei die Murgangfähigkeit des ins Bodenrüsli gerutschten Materials beurteilt werden. Zudem werden Sturzmodellierungen für allfällige weitere Sturzprozesse aus der Rutschmasse ausgeführt.

Der Bericht des Ingenieurbüros liegt vor, er hält fest, dass bei speziellen Witterungsbedingungen eine Murgangfähigkeit des Bodenrüsli besteht. Dies insbesondere bei einer weiteren Hangrutschung der instabilen Scholle südwestlich des Rutsches. Dabei können je nach Verhältnis im Untergrund grosse Mengen Material mobilisiert werden. Aufgrund dieser Tatsache wurden verschiedenste Varianten geprüft.

Die Errichtung einer permanenten Überwachung erfolgt sofort. Alle weiteren möglichen Massnahmen können nicht unmittelbar realisiert werden, dies auch aufgrund der instabilen Scholle südwestlich des Abbruchs.

Für den Bewohner der Liegenschaft Bergguet 2 bedeutet dies, dass keine unmittelbaren Sofortmassnahmen ausgeführt werden können, welche die Sicherheit seines Wohnhauses gewährleisten und deshalb kann er vorerst nicht in sein Haus zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass dies bis im Frühjahr 2019 andauern könnte. Die Gemeinde Glarus Süd hat den Bewohner dahingehend informiert und bedankt sich bei ihm für das kooperative Verhalten und unterstützt ihn im Rahmen des Bezuges einer Wohnung.

Die Verantwortlichen von Kanton und Gemeinde sind bemüht, bis im kommenden Frühjahr die definitiven Massnahmen festlegen zu können.