Glarus Süd: Korporationen

Der Gemeinderat Glarus Süd hat gestützt auf rechtliche Abklärungen das weitere Vorgehen in Sachen Korporationen skizziert. Im Folgenden informiert der Rat bezüglich Strassen-, Weg- und Brückenkorporationen sowie Bäche- und Runsenkorporationen.



Der Gemeinderat Glarus Süd hat gestützt auf rechtliche Abklärungen das weitere Vorgehen in Sachen Korporationen skizziert.
Der Gemeinderat Glarus Süd hat gestützt auf rechtliche Abklärungen das weitere Vorgehen in Sachen Korporationen skizziert.

Mit dem Beschluss zur Gemeindestrukturreform stellte sich die Frage, inwiefern sich dieser Entscheid auf die Korporationen auswirkt. Im Rahmen des Projektes Gemeindestrukturreform befassten sich verschiedene Kommissionen mit den Fragen zur Zukunft der glarnerischen Korporationen. Die Arbeitsgruppe Korporationen Glarus Süd hat dem Gemeinderat im Mai 2010 einen Schlussbericht vorgelegt, der dem Departement Werke und Umwelt als fundierte Grundlage zur Weiterbearbeitung diente. In diesem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Lösung der aufgeworfenen Fragen Zeit benötige und der Zeithorizont voraussichtlich bis Ende 2013 zu veranschlagen sei. Zur Klärung offener Fragen, einerseits juristischer, andererseits finanzieller Natur, wurde das Departement Wirtschaft und Finanzen einbezogen. Dieses gab ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis im Oktober 2011 vorgelegt wurde.

Aus Schlussbericht und Gutachten geht hervor, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen in den verschiedenen Arten von Korporationen ist dabei Rechnung zu tragen. Wenn man die verschiedenen Korporationen kategorisieren will, so kann man zwischen Strassen-, Weg- und Brückenkorporationen, Runsen- und Bachkorporationen sowie weiteren Korporationen (z. B. Trinkwasserkorporationen) unterscheiden.

Korporationen im Überblick

Gemäss Erhebungen der Arbeitsgruppe D8 bestehen auf dem Gemeindegebiet von Glarus Süd über 150 Körperschaften (Korporationen und Genossenschaften) sowie Stiftungen. Bei zirka der Hälfte aller Körperschaften handelt es sich um Organisationsformen mit rein privater Veranlagungszusammensetzung. Bei der anderen Hälfte ist die Gemeinde Glarus Süd veranlagt. Nachfolgende Ausführungen beschränken sich auf die Strassen-, Weg- und Brückenkorporationen sowie auf die Runsen- und Bachkorporationen. Der Gemeinderat wird die hier nicht explizit aufgeführten Korporationen (bspw. Trinkwasserkorporationen und Entwässerungskorporation Braunwald) zu gegebener Zeit ebenfalls über das weitere Vorgehen informieren.

Strassen-, Weg- und Brückenkorporationen

Der Gemeinde obliegt die Erschliessungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese gehen aus dem kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG), dem Strassengesetz des Kantons Glarus und aus dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) hervor. Damit einhergehend hat die Gemeinde Glarus Süd einen Erschliessungsplan für das ganze Gemeindegebiet zu erlassen. Dieser ist eng an Raumkonzept und Zonenplan gekoppelt und muss in Koordination mit diesen Aufgaben erarbeitet werden. Der Erschliessungsplan zeigt, gestützt auf die rechtlichen Vorgaben, das durch die Gemeinde zu erschliessende Strassennetz auf. Dieses kann sich in vergleichbarem Umfang erstrecken, wie es in den ehemaligen Gemeinden der Fall war. Der Umgang der Erschliessung ausserhalb derjenigen Zonen, die durch die Gemeinde zwingend zu erschliessen sind, soll anhand eines Kriterienkatalogs erfolgen. Damit kann gewährleistet werden, dass Spezialfälle gleich behandelt, mit denselben Kriterien bewertet und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden. Dieses Vorgehen wird bspw. für Streusiedlungen angewendet. Das Departement Werke und Umwelt arbeitet derzeit intensiv an diesen Aufgaben und möchte den Erschliessungsplan bis Anfang April 2012 ausarbeiten.

Im Rahmen der Erschliessungspflicht und des Kriterienkataloges kann der Gemeinderat Glarus Süd die Übernahme von Korporationsaufgaben vorsehen. Der Zustand der jeweiligen Strassen, Wege und Brücken ist von prioritärer Bedeutung. Sollte die Gemeinde Strassen, Wege oder Brücken übernehmen, müssen diese zwingend in gutem Zustand sein.

Der Gemeinderat lädt eine Delegation der Vorstände sämtlicher Strassenkorporationen und Meliorationsgenossenschaften auf dem Gemeindegebiet Glarus Süd am Mittwoch, 25. April 2012, 20.00 Uhr, zu einer Information ein. Dann wird zu den für diese Körperschaften wichtigen Fragen im Detail informiert. Die Vorstände werden bis zirka Mitte März mit einer persönlichen Einladung bedient.

In der Zwischenzeit ersucht der Gemeinderat Glarus Süd in Übereinstimmung mit dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe Korporationen die Vorstände dieser Körperschaften, ihre Arbeit im gewohnten Rahmen fortzuführen und wo Handlungsbedarf besteht, die nötigen Massnahmen einzuleiten.

Runsen- und Bachkorporationen

Aufgrund der Auslegeordnung im Schlussbericht der Arbeitsgruppe D8 und des Gutachtens hat sich der Gemeinderat einen Überblick zu den Runsen- und Bachkorporationen verschafft. Verschiedene Fragen sind jedoch noch nicht beantwortet und bedürfen einer umfassenderen Prüfung.

Bereits im Februar 2010 wurden sämtliche betroffenen Korporationen dahingehend informiert, dass per 1. Jan. 2011 und dem Übergang in die neue Gemeinde Glarus Süd keine Lösung möglich ist und dass die Körperschaftsvorstände in der damaligen Zusammensetzung noch für rund zwei Jahre ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung wahrnehmen sollen.

Es zeigt sich in verschiedenen Bereichen, dass Aufgaben in der Umsetzung der Strukturreform mehr Zeit benötigen, als ihnen zugedacht war. So erweist es sich gerade im Falle der Runsen- und Bachkorporationen als sehr wichtig, die nötige Zeit in adäquate und nachhaltige Lösungen zu investieren. Der Gemeinderat behandelt diese Aufgabe vordringlich und ist sich der teilweise komplexen Ausgangslage bewusst. Er hat die weiteren Schritte für vertiefte Abklärungen im Dezember 2011 eingeleitet. Die Korporationsvorstände der Runsen- und Bachkorporationen werden Anfang des vierten Quartals 2012 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an welcher das weitere Vorgehen aufgezeigt werden soll. Sie werden zu gegebener Zeit persönlich eingeladen.

Sämtliche Korporationen bestehen weiterhin und übernehmen Aufgaben und Verantwortung für ihren Bereich. Die Korporationsvorstände sollten folglich dafür besorgt sein, dass die Einzüge weiterhin gemacht und die Geschäfte in gewohnten Rahmen geführt werden. Wo Handlungsbedarf gegeben ist, sind die nötigen Massnahmen zu treffen.