Glarus Süd passt die Tarife zum Befahren von Waldstrassen an

Nach Besprechungen mit Vertretern der IG «Bergstrassen für alle» hat der Gemeinderat Glarus Süd entschieden, die Tarife für das Befahren von Waldstrassen sowie der Alpstrassen und den landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet zu korrigieren.



Neue Tarife für das Befahren von Waldstrassen.
Neue Tarife für das Befahren von Waldstrassen.

Nach Besprechungen mit Vertretern der IG «Bergstrassen für alle» hat der Gemeinderat Glarus Süd entschieden, die Tarife für das Befahren von Waldstrassen sowie der Alpstrassen und den landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet zu korrigieren.

Der Gemeinderat Glarus Süd hat sich mit Vertretern der IG «Bergstrassen für alle» an zwei Sitzungen über das Waldstrassenreglement sowie die Benützungstarife unterhalten. Nachdem der Gemeinde beim Reglement über das Befahren der erwähnten Strassen durch übergeordnetes Recht die Hände für eine Lockerung gebunden sind, kann sie beim Tarif Zugeständnisse machen. Der Rat reduziert die Gebühren auf folgende Beträge:

Jahresfahrbewilligungen für Liegenschaften, Ferienhäuser und Jagdhütten gem. Art. 8:
0 bis 2 km : pro Fahrzeug / Ausweis Fr. 100.- (bisher Fr. 250.-)

über 2 km : pro Fahrzeug / Ausweis Fr. 200.- (bisher Fr. 250.-)

Tagesfahrbewilligungen; Ausnahmebewilligungen / Kurzeitbewilligungen gem. Art.
pro Fahrzeug / Ausweis Fr. 20.- (bisher Fr. 25.-)

Jahresfahrbewilligungen, die nachweislich im Zusammenhang mit zusätzlichen Abgaben an Korporationsstrassen und dergleichen stehen: 
pro Fahrzeug / Ausweis Fr. 100.- (unverändert)


Der Gemeinderat ist der Auffassung, damit den Anliegen der IG zu entsprechen.