Die Landratsmandate für die Gesamterneuerungswahl vom 18. Mai 2014 werden den Gemeinden wie folgt zugeteilt:
1. Glarus Nord 26 Mandate (+1)
2. Glarus 19 Mandate (unverändert)
3. Glarus Süd 15 Mandate (-1)
60 Mandate
Laut Abstimmungsgesetz stellt der Regierungsrat vor jeder Gesamterneuerungswahl fest, wie viele Sitze den Wahlkreisen zukommen. Für die Verteilung ist der amtlich veröffentlichte aktuellste Stand der Wohnbevölkerung des Kantons massgebend. Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte soeben die Berechnung der Nationalratsmandate anhand der Einwohnerzahl der Kantone. Die Verteilung der 60 Landratsmandate stützt sich auf die gleiche Erhebung, nämlich auf die «ständige Wohnbevölkerung» am Jahresende 2012. Dies ergibt folgende Verteilung: 39 369 (ständige Wohnbevölkerung des Kantons Ende 2012): 60 = 657 (Verteilzahl) Sitze Restzahl.
1. Glarus Nord 17 198 26 116
2. Glarus 12 312 18 486
3. Glarus Süd 9859 15 4
39 369 59 x 657 = 38 763
39 369
Das Restmandat geht an Glarus (19 Sitze). Glarus Süd verliert einen Sitz an Glarus Nord.
Das geltende Abstimmungsgesetz verweist auf statistische Grundlagen, die nicht mehr erhoben werden. Die Staatskanzlei berechnete die Sitzverteilung auch mit anderen erhobenen Bevölkerungszahlen, der «ständigen und nicht ständigen» (40 043), der «ständigen mittleren» (39 294) und der «ständigen und nicht ständigen mittleren» Wohnbevölkerung (39 939). Alle Berechnungen führen zum gleichen Ergebnis. Das Abstimmungsgesetz wird diesbezüglich zu präzisieren sein.