Gleichzeitige Anpassung der Nutzungsplanung in allen Dörfern

Die Gemeinde informiert über die nächsten Schritte der Nutzungsplanung und packt die Zonenplanung von Braunwald, Weissenberge und Schlattberg an. Sie soll in die laufende Totalrevision der anderen Dörfer integriert werden. Falls die Talerschliessung von Braunwald dereinst eine andere Zonierung benötigt, kann dies in einer späteren Teilrevision nachgeholt werden.



Stand und das weitere Vorgehen mit der Nutzungsplanung in Glarus Süd (Archivbild e.huber)
Stand und das weitere Vorgehen mit der Nutzungsplanung in Glarus Süd (Archivbild e.huber)

Bisher war vorgesehen, die Zonenpläne von Braunwald, Weissenberge und Schlattberg abgekoppelt von den anderen Dörfern in einem eigenen Verfahren zu bearbeiten. Dieses Vorgehen wurde anhand der sehr grossen Bauzone in diesen Gebieten gewählt und im Fall von Braunwald, aufgrund der offenen Frage der künftigen Talerschliessung. Die Gemeinde will jetzt vorwärts planen und führt in den nächsten Wochen in diesen drei Gebieten eine Umfrage zu den Bauabsichten durch.

Einhalten gesetzlicher Vorgaben

Die Umfrage-Rückmeldungen bilden die Grundlage zur Überprüfung der Bauzone in diesen Gebieten. Weiter gilt es die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetztes (RPG) einzuhalten. So muss die Gemeinde Glarus Süd in der revidierten Nutzungsplanung die Grösse der Bauzone gesamthaft erheblich reduzieren. Weiter gilt es bei der Bemessung der Bauzone das Zweitwohnungsgesetz des Bundes zu berücksichtigen. Demnach dürfen in der Gemeinde Glarus Süd keine Zweitwohnungen mehr erstellt werden.

Weiteres Vorgehen

Die revidierte Nutzungsplanung (ohne Braunwald, den Weissenbergen in Matt und dem Schlattberg in Luchsingen) wurde im Sommer 2020 zur Mitwirkung aufgelegt. Die Wünsche und Anträge sind in Bearbeitung und werden am 17. Dezember 2020 im Gemeinderat beraten. Die Mitwirkenden erhalten Anfang 2021 eine Antwort.

Im Februar 2021 wird die Umfrage von Braunwald, Weissenberge und Schlattberg ausgewertet. Im Frühjahr 2021 sollen für diese Gebiete der Zonenplanentwurf zur öffentlichen Mitwirkung nach Art. 7 RBG aufgelegt werden. Nach der Auswertung dieser Mitwirkung werden die Zonenpläne aller Glarus-Süd-Dörfer und das Baureglement gesamthaft nach Art. 26 RBG für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Damit kann die Zonenplanung von Braunwald, Weissenberge und Schlattberg in die laufende Totalrevision der Nutzungsplanung mit den übrigen Dörfern integriert und vereint der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.