GLP behandelte GV-Geschäfte

Anlässlich ihrer Parteiversammlung zu den eidgenössischen Abstimmungen behandelte die GLP Glarus Nord auch die Geschäfte der ordentlichen Gemeindeversammlung Glarus Nord vom 22. Juni 2012. Die Idee der Durchführung im Freulergarten ist gut und die GLP hofft auf schönes Wetter, um das einmalige Ambiente für eine angeregte Gemeindeversammlung nutzen zu können.



GLP behandelte GV-Geschäfte

Der Antrag über den Kauf des Flugplatzes Mollis ist im Grundsatz unbestritten. Die 1,4 Millionen Franken sind gemessen am Erhalt der Fläche ein «Schnäppchen». Die GLP ist jedoch der Ansicht, dass der Gemeinderat nicht alle Aspekte eines Kaufes berücksichtigt hat. Auf der Seite 17 des Memorials wird von einem Verkehrswert von 2,285 Millionen Franken ausgegangen. Die zu erwartenden Investitionen in die Pistensanierung (Fr. 350 000.-) und Entwässerung GEP (Fr. 495 000.-) wird dem Schatzpreis in Abzug gebracht. Diese Posten sind explizit zulasten der Käuferschaft definiert. Da bis dato kein Betreiber bekannt ist, der diese Investitionen tragen wird und keine entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist davon auszugehen, dass die anstehenden Investitionen von der öffentlichen Hand zu berappen sind. Gemäss neu eingeführtem HRM2 ist es Pflicht, im Sinne der Einheit der Materie mit Bruttokrediten zu rechnen. Dies ist im vorliegenden Geschäft nicht der Fall und somit werden die gesetzlichen Vorgaben verletzt. Eine Verschiebung des Geschäftes auf die Budgetversammlung im November 2012 mit einer überarbeiteten Version des Geschäftes erachten die GLPler als angebracht und würde unterstützt. Zudem ist zwingend vorzusehen, dass neben der nichtständigen Kommission des Parlamentes in Sachen Flugplatz, auch die Finanzaufsichtskommission dieses Geschäft aus der Sicht Finanzen überprüft.

Gemeinderechnung 2011, Ja mit Vorbehalt!

Die Rechnung einer Gemeinde ist «Geschichtsschreibung». Neben Unwägbarkeiten wie die Schneeräumung, Umweltschäden kommt in der Rechnung 2011 der Gemeinde die überaus nicht fassbaren Umstände der Fusion der «alten» acht Gemeinden zu Glarus Nord zum Tragen. Neue Aufgaben in der Bildung sowie die per 1.1.2011 eingeführte Pflegefinanzierung vereinfachten die Sache auch nicht gerade. In diesem Sinne hat der Gemeinderat einen guten Job gemacht. Der ausgewiesene Ertragsüberschuss vom 0,5Millionen Franken täuscht jedoch. Werden die einmaligen Beiträge des Kantons sowie die Einmal-Effekte der Einführung HRM2 (Steuererträge) in Abzug gebracht, entsteht mindestens ein Aufwandüberschuss von zirka 5 Millionen Franken. Neben den angestrebten Einsparungen der Gemeinde wird es nötig sein, über den Verteilschlüssel Gemeinde–Kanton, sowie eventuell auch über eine Steuererhöhung zu diskutieren.

Rechnung TBGN / APGN, Ja!

Die Rechnungen der öffentlich-rechtlich selbstständigen Anstalten sind am schwierigsten zu beurteilen. Grundsätzlich tragen die entsprechenden Verwaltungsräte die Verantwortung über das Geschäftsgebaren ihrer Unternehmungen. Die Eignerstrategien der Unternehmen, Leitplanken für den Verwaltungsrat, wurden vom Parlament an den Gemeinderat zurückgewiesen. Mit einer erneuten Debatte wird im Herbst gerechnet. Die GLP anerkennt die grosse Arbeit der Verwaltungsräte und hofft, dass die nächste Rechnung auch durch die Finanzaufsichtskommission des Parlamentes vertieft geprüft werden kann und empfiehlt der Gemeindeversammlung eine Annahme der beiden Rechnungen.

Eidgenössische Abstimmungen: Nein, Nein, Freigabe!

Bei den eidgenössischen Vorlagen waren die Meinungen schnell gemacht. Keine Chance hatte die «Bauspar-Initiative». Eine Trennung der zweiten und dritten Säule vom Erwerb von Eigenwohnraum ist grundsätzlich zu befürworten. Die Vorlage bevorteilt aber die bereits heute bessergestellten Bevölkerungsschichten und beschert den Gemeinden und Kantonen grosse Steuerausfälle.
Die Initiative der AUNS «Staatsverträge vor das Volk» wird ebenfalls klar abgelehnt. Neben der Schwächung der Verhandlungsposition des Bundes werden zusätzliche Kosten in Millionenhöhe generiert. Es ist zudem zu befürchten, dass durch diese zusätzlichen Abstimmungen und komplexen Vorlagen die Stimmbürger der Urne eher fernbleiben werden.
Für die Managed-Care-Vorlage wurde die Stimmfreigabe beschlossen. Die Stossrichtung der Netzwerkbildung im Gesundheitswesen wird als richtig taxiert, um Qualität und Kosten kontrollieren zu können. Entsprechende Erfahrungen mit solchen Netzwerken sind positiv verlaufen. Die ungenauen Vorgaben zu etwaigen Einsparungen und Ausführungsbestimmungen sowie die Problematik der Entstehung solcher Netzwerke in Randgebieten, die zu einem Qualitätsverlust in der Gesundheitsversorgung führen könnte, lassen jedoch keine abschliessende Beurteilung zu.