glp Glarus Nord zum GRIP

Der an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zu verabschiedende Gemeinderichtplan, kurz GRIP genannt, ist für die Gemeinde Glarus Nord das Planungsinstrument, in dem die Entwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre festgelegt wird.



glp Glarus Nord zum GRIP.
glp Glarus Nord zum GRIP.

Die Ressource «Boden» ist wie andere Bodenschätze ein begrenztes Gut und steht nicht unbegrenzt zu Verfügung. Mit dem GRIP wird nun versucht, das Spannungsfeld zwischen Arbeit, Wohnen, Verkehr, Tourismus und Freizeit in ein Gleichgewicht zu bringen, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

Der durch Gemeinderat und Parlament ausgearbeitete Entwurf ist als Ganzes grundsätzlich zu unterstützen. Eine Rückweisung oder Ablehnung des gesamten GRIP würde die dringend nötige Zonenplanung und die damit eingehende Anpassungen der Zonenpläne der Grossgemeinde weiter verzögern. Obwohl die glp Glarus Nord den GRIP als Ganzes unterstützt, gibt es einige Bereiche, über die es sich lohnt, näher nachzudenken.

1. Die Gemeinde stützt sich bei der Prognose des zu erwartenden Wachstums auf eine Studie der Credit-Suisse von 2012. Dort wird ein erwartetes Wachstum von 1,5 Prozent postuliert. Diese Prognose der CS ist höher als das von Bund und Kanton erwartete Wachstum. Die CS als führende Finanz-Dienstleisterin wäre daran in der einen oder anderen Art sicher mitbeteiligt. Eine Reduktion der Wachstumsprognose würde unweigerlich zu einer grösseren Rück-Zonung von Bauland führen.

2. Die über das gesamte Gemeindegebiet verteilten Entwicklungsschwerpunkte (ESP) zeugen nicht von einer konkreten Strategie. So liegen zum Beispiel der ESP Biäsche und der ESP Flugplatz an der Peripherie der Gemeinde und sind zudem teilweise verkehrstechnisch schlecht erschlossen (ESP Flugplatz). Die Argumentation von bereits getätigten Investitionen (Biäsche, ehemals Mollis) oder eine gewünschte Ansiedelung von «flugnahem» Gewerbe oder Industrie sind Wünsche und Annahmen, die vielleicht eintreffen können oder aber auch nicht. Darauf eine konkrete Planung abzustellen, ist eine «wacklige» Angelegenheit. Eine Priorisierung der ESP wäre aus unserer Sicht zwingend nötig.

3. Die Ansiedelung von neuen Firmen ist nur mit einem grossen Aufwand zu erreichen und kann dennoch nur beschränkt beeinflusst werden. Auch hier findet die Entwicklung statt oder eben nicht. Auf der anderen Seite wird dem Erhalt von Arbeitsplätzen im GRIP zu wenig Gewicht beigemessen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen bedingt eine Entwicklungsmöglichkeit von Firmen. So zum Beispiel hat es der Gemeinderat nicht geschafft, sich klar für den Erhalt von Arbeitsplätzen der Eternit (Schweiz) AG einzusetzen. Die glp Glarus Nord unterstützt die Sicherung der Arbeitsplätze mit ihrem Antrag auf die vollen 20h Entwicklungsmöglichkeit, Projekt-bezogen auf die Eternit (Schweiz) AG, «ennet» der Bahnlinie.

4. Eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten sich in einem Kompromiss finden können. Man kann nicht den «Füüfer und d’s Weggli» haben. Ein beschränktes Wachstum in den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) ermöglicht eine ausgewogene Entwicklung von bereits Bestehendem.

In diesem Sinne wird sich die glp Glarus Nord an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2014 einbringen. Eine Diskussion und Empfehlung der eingegangenen Anträge zum GRIP werden wir an am Feierabendgespräch vom 23. September, 19.30 Uhr, in der Zigerribi in Oberurnen vertieft diskutieren.