Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Glarus bleibt weiterhin bestehen

Die Abteilung Wald und Naturgefahren und das kantonale Feuerwehrinspektorat beurteilen die aktuelle Waldbrandgefahr wie folgt:



Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Glarus bleibt weiterhin bestehen

Trotz einiger lokaler Niederschläge ist die Wald- und Flurbrandgefahr im Kanton Glarus nach wie vor gross. Die Situation würde sich frühestens bei einer langanhaltenden Regenphase entspannen. Bis auf Weiteres sind jedoch nur sehr lokal Niederschläge in Form von Gewittern zu erwarten. Aufgrund dieser aktuellen Wetterprognosen wird deshalb die Warnung «grosse Waldbrandgefahr» weiterhin aufrechterhalten.

Dies bedeutet:


Es ist verboten im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.

Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen, Einweggrills, das Steigenlassen von Heissluftballonen/Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, sowie das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe des Waldes.

Übertretungen werden nach Art. 37 des kantonalen Waldgesetzes oder Art. 48 des Brandschutzgesetzes bestraft!

Wenn sich über das Wochenende keine grösseren Niederschläge ergeben, muss am Montag im Hinblick auf den 1. August ein absolutes Feuerverbot im Freien, inklusive Verbot von Feuerwerken, erlassen werden.

Die nächste Lagebeurteilung erfolgt am Montag, 27. Juli 2015.