Grosses Engagement für Ressource Wasser

Die Kraft des Wassers bleibt ein starker Motor für den Kanton Glarus. Dies haben die Betreiber der Wasserkraftwerke an Linth und Sernf auch im letzten Jahr gezeigt. Die Interessensgemeinschaft (IG Kleinwasserkraft Glarnerland) hat sich dabei vor allem auf dem politischen Parkett engagiert und deutliche Erfolge erzielt.



Der Vorstand der IG Kleinwasserkaft war im letzten Jahr vor allem auf dem politischen Parkett aktiv. (Bild: jhuber)
Der Vorstand der IG Kleinwasserkaft war im letzten Jahr vor allem auf dem politischen Parkett aktiv. (Bild: jhuber)

Das Wasser war und ist für den Kanton Glarus eine, wenn nicht die wichtigste Ressource, die er besitzt. Vor allem die zahlreichen Wasserkraftwerke entlang der Linth und dem Sernf produzieren mit diesem kostbaren Gut sauberen Strom. Die IG Kleinwasserkraft setzt sich deshalb für die Bedürfnisse der Betreiber und somit für das Wohl des Glarnerlandes ein. Im letzten Jahr engagierte sie sich deshalb vor allem im neuen Energierichtplan, welcher vom Landrat abschliessend verabschiedet wurde.Artikel

Signale stehen auf Grün


Vor allem das in Aussicht gestellte fünfjährige Moratorium, welches die Zukunft für einige kurz vor der Realisierung stehender Projekte, aber auch für zahlreiche in den letzten Jahren auf den modernsten Stand der Technik gebrachten Kleinwasserwerken gefährdete, wurde mit dem zuständigen Departement eingehend besprochen. Ausschlag für diesen Stopp gab dabei das neue Pumpspeicherkraftwerk der Axpo, welches im Projekt «Linthal 2015» entsteht. Aufgrund der neuen Leistung muss die KLL das Wasser anders abgeben, deshalb prüfte die Axpo die Möglichkeit eines neuen Ausleitwerkes ab Tierfehd bis nach Schwanden. Eine im letzten Jahr durchgeführte Studie zeigt nun aber, dass die KLL das Schwell/Sunk-Problem mit relativ einfachen betrieblichen Massnahmen beheben kann. Somit besteht auch kein Grund mehr für das angekündigte Moratorium und der Weg wird frei für neue Wasserwerke oder Sanierungen bestehender Anlagen.

Einigung bei Doppelpower

Eines der erstgenannten ist dabei das sogenannte «Doppelpower»-Projekt zwischen Schwanden und Mitlödi. Bei der Konzessionsvergabe durch Regierung und Landrat gab in den letzten Jahren vor allem der Heimfall viel zu diskutieren, wie dies bereits in ähnlichen Fällen immer wieder der Fall war. Grundsätzlich regelt das Bundesgesetz den Heimfall, ob und wie Anlageteile und Boden nach Ende der Konzessionsdauer zurück an den Kanton gelangen. Im Kanton Glarus besteht in dieser Sache eine Sonderregelung, indem jeder Liegenschaftsanstösser an ein Gewässer das Recht hat, dieses zu nutzen. Ein Heimfall würde faktisch den Wasserrechtsbesitzer enteignen. Um eine verbindliche Klärung dieser Problematik zu erhalten, wurde der Landratsentscheid aus dem Jahr 2010 vor das Verwaltungsgericht gebracht. Der Kanton hat das Urteil nicht akzeptiert und zur weiteren Prüfung an das Bundesgereicht weitergezogen. Auch das Bundesgericht kam zum Schluss, dass ein Heimfall im Glarner Wasserrecht keine Anwendung finde, der Kanton aber nicht verpflichtet sei, eine Konzession zu erteilen. Aufgrund des Urteils hat die Regierung und der Landrat zu Beginn des Jahres einer neuen Regelung zugestimmt. Wird die neue Konzession derselben Konzessionsnehmerin (Kraftwerk Doppelpower AG) erteilt, nimmt der Kanton das Heimfallrecht nach Ablauf der Konzession nicht wahr, sondern lässt sich mit einer Heimfallverzichtsabgeltung entschädigen, von dieser soll die Hälfte an die Standortgemeinde gehen. Mit dieser Regelung konnten sich die Parteien auch auf eine Konzessionsdauer von 80 Jahren einigen.

Die IG Kleinwasserkraft ist erfreut, dass auch mit ihrem Engagement und im konstruktiven Dialog mit den betroffenen Dienststellen in beiden Fällen gute Lösungen gefunden werden konnten.

*Jürg Huber ist Pressebeauftragter der IG Kleinwasserkraft Glarnerland.