Grünes Nein zur STAF, Ja zum Waffenrecht

Die Grünen des Kantons Glarus haben letzte Woche die Parolen zu den eidgenössischen Vorlagen vom 19. Mai gefasst, mit eindeutigen Resultaten: Die STAF-Vorlage wird einstimmig abgelehnt, die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie einstimmig angenommen.



Medienmitteilung der Grünen Kanton Glarus zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai
Medienmitteilung der Grünen Kanton Glarus zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai

STAF: alter Wein in neuen Schläuchen / Nein zur ungerechten STAF

Die Schweiz muss ihre Steuerprivilegien für globale Statusgesellschaften abschaffen – das ist gut so und längst überfällig. Die vorliegende Umsetzung ist wie die vom Volk vor zwei Jahren klar abgelehnte USR III keine gute und keine langfristige Lösung. Die STAF wird zu einer weiteren Senkung der Unternehmenssteuern bei den Kantonen führen, was zu Steuerausfällen von jährlich rund zwei Milliarden führen wird. Geld, das anderswo eingespart werden muss, bei Bildung, Gesundheit, Umwelt oder zu Steuererhöhungen für den Mittelstand führt.
Die in die gleiche Vorlage verpackte Zusatzfinanzierung für die AHV ist wichtig und wird von den Grünen unterstützt – aber nicht um den Preis einer Zustimmung zur STAF. Es braucht eine neue Steuervorlage, die alte Steuerprivilegien nicht einfach durch neue Schlupflöcher ersetzt und den Steuerwettbewerb weiter anheizt. Und es braucht eine davon abgekoppelte separate Abstimmung über die AHV. Darum lehnen die Grünen die STAF-Vorlage ab.

Ein klares Ja zur Waffenrichtlinie

Einstimmig sagen die Grünen Ja zu mehr Sicherheit – und darum Ja zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie. Die sehr moderaten Änderungen im Vergleich zur heutigen Situation führen zu mehr Schutz vor Waffengewalt und zu einer besseren Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen. Auf «Schweizer Spezialitäten» in Bezug auf den Schiesssport und Militärwaffen wurde bei der vorliegenden Umsetzung Rücksicht genommen. Sicherheit bietet auch das Schengen-Abkommen, das keinesfalls durch ein Nein gefährdet werden darf.