Das Osthilfegesetz regelt die finanziellen Leistungen, welche die Schweiz in den nächsten zehn Jahren zu Gunsten der neuen EU Mitgliedstaaten erbringen muss. Diese Leistungen wurden der EU im Rahmen der bilateralen Verträge zugesagt, sind aber nicht verbindlich. Es handelt sich dabei um eine Milliarde Franken, verteilt über zehn Jahre.
Karl Stadler betonte, dass die EU die Zahlung dieser Milliarde zwar nicht erzwingen könne, jedoch im Rahmen der bilateralen Verträge erwarte. Die Vorteile, welche die Schweiz durch die bilateralen Verträge erhalte, würden diesen Betrag aber sicher rechtfertigen. Zudem werde bereits jetzt Aufbauhilfe im Osten Europas geleistet, dies weiterzuführen mache nur Sinn.
Nach kurzer Diskussion folgten die Anwesenden dem Antrag auf die Ja-Parole einstimmig.
Bei der Vorlage zu den neuen Kinderzulagen Karl Stadler ging dabei kurz auf den heutigen Stand ein und erläuterte dann die Vorteile der neuen Regelung. Besonders das in jedem Kanton unterschiedliche System würde verschwinden und Familien würden überall gleichgestellt werden. Kritisiert werde, dass Selbstständigerwerbende keine Kinderzulagen erhalten. Die Kantone könnten diese jedoch selbst einführen und was auch bei den Grünen nicht auf Widerstand stossen würde.
Nach der ebenfalls eher kurzen Diskussion folgten auch hier alle Anwesenden einstimmig dem Antrag zur Ja-Parole.
