Grüne des Kantons Glarus sind für ein dreifaches Ja

Die Grünen des Kantons Glarus haben ihre Parolen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 3. März gefasst. Sie empfehlen alle drei Vorlagen zur Annahme.



Grüne des Kantons Glarus sind für ein dreifaches Ja. (Bild: zvg)
Grüne des Kantons Glarus sind für ein dreifaches Ja. (Bild: zvg)

Raumplanungsrevision bringt Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit Boden

Landrat Karl Stadler stellte den Anwesenden die Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Er erläuterte kurz deren Entstehung im Zusammenhang mit der Landschaftsinitiative. Das Raumplanungsgesetz würde wichtige neue Möglichkeiten bringen, um den Landverschleiss einzudämmen. Solche seien nötig, denn in der Schweiz wird pro Jahr die Fläche des Walensees verbaut.

Die Schwächen der heutigen Raumplanung sehe man auch im Glarnerland, nicht überall würde mit dem Boden haushälterisch umgegangen und oft würde die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr zu wenig berücksichtigt. In Zukunft dürften nur noch Landreserven für 15 Jahre eingezont werden und die Siedlungsentwicklung müsse nach innen stattfinden. Auch werden Landumlegungen über die Gemeindegrenzen hinaus möglich, was im Kanton bereits teilweise gemacht wurde. Ebenfalls relevant für die Glarnerinnen und Glarner könnte die stärkere Nutzung von Industriebrachen sein.
Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig die Ja-Parole beschlossen.

Familienartikel ergänzt die Verfassung und wird den heutigen Bedürfnissen gerecht

Präsidentin Myrta Giovanoli stellte den Familienartikel vor, welcher die Vereinbarkeit von Familien und Beruf bzw. Ausbildung als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen in der Verfassung verankern will. Sie betonte, dass im Glarnerland bereits gute Angebote bestünden, der Kanton hätte somit keinen riesigen Aufwand zu befürchten. Die Verankerung in der Verfassung werde aber den heutigen Ansprüchen gerecht und ermögliche es, dass Beruf und Familie besser in Einklang gebracht werden können.
Der Familienartikel bringe keine direkten Änderungen, Gesetze müssten erst ausgearbeitet werden und unterstünden dem fakultativen Referendum. Aber er würde es ermöglichen, in den Kantonen einheitliche Standards festzulegen.
Die Versammlung folgte auch in diesem Geschäft der beantragten Ja-Parole einstimmig.

Abzocker-Initiative wirkt stärker als der Gegenvorschlag

Landrat Mathias Zopfi stellte schliesslich die Abzocker-Initiative vor, die bereits seit Jahren diskutiert werde. Er stellte fest, dass das Bundesparlament die Abstimmung über diese Initiative unnötig lange verzögert habe. Zwar werde mit dem indirekten Gegenvorschlag ebenfalls in Richtung der Stärkung der Aktionärsrechte gearbeitet, doch es würden mehr Ausnahmen möglich bleiben. Die Initiative stärke vor allem die Rechte der Aktionäre, womit nicht zwingend tiefere Löhne garantiert wären. Durch den grösseren Druck und die Stimmenpflicht der Pensionskassen würde aber sicher Bewegung in dem Bereich der Kaderlöhne bei Grossunternehmen kommen. Diese hätten sich in den letzten Jahren in nicht mehr zu erklärende Bereiche entwickelt.

Die Stimmpflicht der Pensionskassen werde oftmals als Schwachpunkt angesehen. Sie sei aber nötig, denn über die Pensionskasse seien die meisten Arbeitnehmer ebenfalls an den Unternehmen beteiligt und die berufliche Vorsorge mache einen grossen Teil des Aktionariats schweizerischer Unternehmen aus. Die Bestimmung, wonach Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen hätten, könne nur pragmatisch ausgelegt werden, weshalb nicht mit besonders grossem Mehraufwand zu rechnen sei.

In der Diskussion wurde erwähnt, dass die Initiative teilweise auch unter Kritik aus dem linken Lager stehe. Dem wurde entgegnet, dass die Stärkung von Aktionärsrechten natürlich kein linkes Anliegen sei, jedoch die einzig realistische Möglichkeit, der ausufernden Abzockerei Einhalt zu gebieten. Die Versammlung schloss sich dem Antrag an und fasste einstimmig die Ja-Parole.