Grüne empfehlen viermal NEIN und einmal JA

Ein klares JA empfehlen die Grünen des Kantons Glarus für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei den Eidg. Abstimmungen vom 27. September. Zum missratenen Jagdgesetz sagen sie entschieden NEIN, ebenso NEIN zur Begrenzungsinitiative und NEIN zu neuen Kampfflugzeugen. Auch die Steuerabzüge für Kinder, welche nur den Wohlhabenden nützen, lehnen die Grünen ab.



Medienmitteilung der Grünen zur Abstimmung vom 27. September (Bild: zvg)
Medienmitteilung der Grünen zur Abstimmung vom 27. September (Bild: zvg)

Landrätin Regula N. Keller stellt bei der Begrenzungsinitiative klar, dass diese Vorlage abgelehnt werden muss, denn die Bilateralen 1 werden aufs Spiel gesetzt. Die Schweiz braucht aber gute Beziehungen mit der EU z.B. für die Forschung und Entwicklung und für die Schweizer Wirtschaft ist ein direkter Zugang zum europäischen Markt zentral. Mit dieser Initiative verhindern die Initianten der SVP nicht nur das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA), lösen die Umweltprobleme und Verkehrsbelastungen nicht, sondern gefährdet auch alle sechs Abmachungen der Bilateralen 1 (Guillotine-Klausel). Damit setzen sie Arbeitsplätze und Wohlstand aufs Spiel – und das in einer Zeit grosser wirtschaftlicher Unsicherheiten. Diese Vorlage wird deshalb einstimmig abgelehnt.

Nein zur Änderung des Jagdgesetzes

Peter Göldi, neues Vorstandsmitglied der Grünen, zeigt drei triftige Gründe auf, wieso das vom Parlament verschärfte Jagdgesetz missraten ist. Erstens macht es Abschüsse «auf Vorrat» möglich. So können Tiere geschützter und regulierbarer Arten wie der Wolf geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Aber ein guter Herdenschutz ist effektiv und schützt die Schafe nicht nur vor Wolfsriss, sondern vor weiteren tödlichen Gefahren auf den Alpweiden, denen jährlich viel mehr Tiere zum Opfer fallen als durch Wolfsriss. Zweitens ist es für die Wölfe oder Luchsbestände gefährlich, wenn die Kantone die Abschuss-Regeln beschliessen. Die Regulierung von effektiven Problemtieren in Wolfsrudeln ist mit dem bestehenden eidgenössischen Gesetz gut möglich. Gerade für kleine Kantone wie Glarus würde beim Vollzug des neuen Gesetzes ein viel zu grosser administrativer Mehraufwand entstehen. Zudem halten sich diese Wildtiere sowieso nicht an kantonale Grenzen und eine wirksame Regulierung ist im nationalen Überblick möglich. Drittens können geschützte Tierarten vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Neben diesen Nachteilen bringt das neue Gesetz für den Naturschutz einfach viel zu wenig Fortschritte. So sind weiterhin bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe nicht unter Schutz gestellt und können weiterhin gejagt werden. Nach kurzer Diskussionsrunde beschliessen die Grünen einstimmig die Ablehnung und unterstützen das Glarner NEIN-Komitee.

Nadine Landolt plädiert für ein klares NEINzur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, das höhere Kinderabzüge will, aber ein «Kinderabzugs-Biss» ist. Die Glarner Grünen folgen dieser Parole einstimmig, denn 40% haben nichts davon. Es werden damit Familien von Gutverdienenden belohnt, anstatt kinderreiche Familien entlastet. Neben der Erhöhung der Drittbetreuungskosten, was zu jährlichen Steuerausfällen von 10 Millionen Franken führt, ist der zweite Teil der Vorlage, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzüge, vor allem stossend: Es kostet die Allgemeinheit jedes Jahr 370 Millionen Franken zugunsten der oberen Mittelschicht. Geld, das woanders dringend gebraucht wird, z. B. bei bezahlbaren Kitaplätzen oder beim Ermöglichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Grünen empfehlen auf Antrag von Verena Berchtold ein JA zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes, damit ein zweiwöchiger, längst fälliger «Vaterschaftsurlaub» für alle ermöglicht wird. Er ist finanzierbar, wenn man z.B. auf die Kinderabzüge für Reiche verzichtet. Denn das zuständige Bundesamt rechnet mit rund 230 Millionen Franken pro Jahr.

Keine Luxus-Kampfjets für Luftpolizeiaufgaben

Landrätin Dr. Priska Müller Wahl beantragt der Versammlung die Ablehnung der Kreditannahme für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Der geplante Kauf neuer Kampfjets ist ein Blankoscheck in der Höhe von 6 Milliarden Franken (beim Gripen waren es 3,1 Milliarden). Über die gesamte Lebensdauer würden uns die Luxus-Jets wegen den hohen Betriebskosten sicher mehr als doppelt so viel kosten. Unbestritten ist, dass die Schweiz 2030 eine Luftpolizei mit neuen Flugzeugen braucht. Die Grünen sind aber der Meinung, dass es im Kampf gegen die grossen Gefahren von heute – wie Pandemien oder Klimawandel – keine schweren Jets benötigt werden. Für die Luftpolizeiaufgaben wären günstigere und umweltfreundlichere Lösungen möglich. Darum: NEIN zu sinnloser Aufrüstung ohne zeitgemässes Verteidigungs-Dispositiv.