Grüne für längeren Vaterschaftsurlaub

Die Grünen Partei des Kantons Glarus hat an ihrer Hauptversammlung die Parolen für die Landsgemeinde 2016 gefasst.



Archivbild von der Landsgemeinde 2015. Einmarsch der Landräte der Grünen Partei. (Bild: e.huber)
Archivbild von der Landsgemeinde 2015. Einmarsch der Landräte der Grünen Partei. (Bild: e.huber)

Grüne stellen Antrag beim Gesetz über das Personalwesen

Co-Präsidentin Regula N. Keller empfiehlt fast allen Änderungen des modernisierten Personalgesetzes zuzustimmen. Am meisten diskutiert wird der Vaterschaftsurlaub, welcher entgegen den Grünen-Anträgen, durch den Landrat auf das absolute Minimum von zwei Tagen reduziert wurde. Der Vorschlag des Regierungsrates von mindestens fünf Tagen wird zwar begrüsst. Wirklich wegweisend wären 10 Tage, wie dies soeben Appenzell Ausserhoden beschlossen hat. Einig war man sich, dass ein Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen an der Landsgemeinde unterstützt werden sollte.

Kunsthaus-Sanierung

Die Grünen sind einstimmig für einen Kantonsbeitrag von 1,92 Mio. Franken an die nötige Kunsthaus-Sanierung und folgen damit klar der Empfehlung von Landrätin Myrta Giovanoli für eine sinnvolle Investition in die Kulturförderung. Auch einstimmig empfehlen die Grünen den Änderungen des Polizeigesetzes und des Gesetzes über den Schutz von Personendaten zuzustimmen. Diese wurden vom Präsident der Justizkommission, This Zopfi, mit den Chancen und Risiken der wichtigsten Änderung, dem neuen kantonalen Bedrohungsmanagement vorgestellt.

Viel Zustimmung fürs Informatikgesetz


Fraktionspräsident Karl Stadler empfielt ein Ja und weist darauf hin, dass die Verträge zwischen den Gemeinden und der Glarus hoch3 AG per Ende 2016 auslaufen. Deshalb drängt sich eine gemeinsame Lösung der IT-Aufgaben mit dem Kanton zwecks Optimierung der Schnittstellen jetzt auf. Da die Gemeinden wie auch Kanton Auftraggeber für IT-Leitungen wären, sollten auch beide ein Mitbestimmungsrecht in der neu zu gründenden öffentlich-rechtlichen, selbstständigen Anstalt haben. Hierfür wird das neue Informatikgesetz gebraucht, das auch die Schaffung von Arbeitsplätzen im Kanton als positiven Nebeneffekt hätte. Die Grünen sehen grossmehrheitlich mehr Chancen als Risiken in dieser Lösung.

Die Alternative ohne Gesetz und neue Anstalt hätte zudem den Nachteil, dass ihre Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssten, was teurer wird (zusätzlich MwSt.) und zu Verzögerungen und uneinheitlichen Standards führen könnte. Mehr Kontrolle durch den Landrat gäbe es nicht.

Landrat Res Schlittler zeigte auf, dass die Totalrevision des über 20-jährigen Gesetzes zum Kantons- und Gemeindebürgerrecht v.a. beabsichtigt, nötige nationale Vorgaben umzusetzen. Einstimmig wurde beschlossen, dem Gesetz wie den restlichen Vorlagen unverändert zuzustimmen.