Einstimmig NEIN zum Bau der 2. Gotthardröhre
Co-Präsidentin Priska Müller-Wahl strich heraus, dass der Bau der 2. Gotthardröhre dem Verfassungsartikel zum Alpenschutz widerspreche. Als weiteres Kontra führte sie an, dass eine Verdoppelung der Strassenkapazität gezwungenermassen auch eine Verdoppelung der Luftschadstoffe mit sich bringen würde. Das Argument der Sicherheit, welches von den Befürwortern in den Vordergrund gestellt wird, scheine nur teilweise glaubwürdig, zumal mehr Verkehr auch mehr Unfälle zur Folge habe und die nötigen Sicherheitsmassnahmen auch mit der blossen Sanierung des Gotthardtunnels realisierbar wären. Unglaubwürdig sei auch das Versprechen, es würden nur zwei der zukünftig vier Spuren für den Verkehr freigegeben. Aus finanzieller Sicht sprechen die teuren drei Milliarden Franken gegen den Bau einer 2. Gotthardröhre.
Die Versammlung lehnte den Bau einer 2. Gotthardröhre einstimmig ab.
Einstimmig NEIN zur Durchsetzungsinitiative
Die durch Marius Grossenbacher vorgestellte Durchsetzungsinitiative würde bei Annahme zur Folge haben, dass die detaillierten Bestimmungen zur Ausschaffung von straffällig gewordenen Ausländern in die Bundesverfassung aufgenommen werden würden. Das Wegfallen der Härtefallklausel, welche in Ausnahmefällen aufgrund persönlicher Lebensumstände zu tragen kommt und eine Ausweisung verhindern kann, würde gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen, sodass Gerechtigkeit im Einzelfall nicht mehr möglich wäre. Die Annahme der Durchsetzungsinitiative hätte auch fatale Folgen für in der Schweiz geborene Menschen mit einem ausländischen Pass. Diese Secondos müssten zukünftig für Bagatelldelikte oder leichte Straftaten aus der Schweiz ausgewiesen werden, was gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Wichtig sei zu erwähnen, dass die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative bereits eine strengere Gesetzgebung gegenüber den in der Schweiz lebenden, ausländischen Staatsbürgern darstelle. Die Durchsetzungsinitiative geht in einigen Punkten deutlich weiter und stellt sich sogar gegen die Menschenrechte.
Die Versammlung folgte der Empfehlung von Marius Grossenbacher und lehnte auch diese Initiative einstimmig ab.
NEIN zur Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe
Die CVP-Initiative zur Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung verheirateter Paare wurde durch Co-Präsidentin Regula N. Keller vorgestellt. Als wichtigstes Argument gegen die Initiative wurde die Definition der Ehe diskutiert, welche bei einer Annahme in die Verfassung aufgenommen würde. Die Initiative definiert diese Lebensgemeinschaft nur zwischen Mann und Frau und schliesst folglich homosexuelle Paare aus. Ein weiterer Grund, warum von einer Annahme abgeraten wird, ist die Weiterführung der Diskussion über die Individualbesteuerung. Diese fordert, dass Ehepartner individuell und nicht mehr gemeinsam besteuert werden. Die Annahme der Initiative würde diese Besteuerungsform blockieren.
Die Grünen sprachen sich mehrheitlich gegen die Initiative der CVP aus.
Einstimmiges JA zur Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln»
Die durch Landrat Karl Stadler vorgestellte Initiative fordert ein Verbot der sogenannten schädlichen Art der Finanzspekulation mit Lebensmitteln. Die durchaus nützliche Preisabsicherung für Händler und Produzenten wäre weiterhin möglich. ArtikelAuch wenn sich dieses Verbot nur auf die Schweiz beschränken würde, fasste die Versammlung einstimmig die Ja-Parole.