Grüne verlangen Pumpwerkabgabe für Linthal 2015

Im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung liegt zurzeit der Konzessionsentwurf für das Pumpspeicherwerk Linthal 2015 zur Vernehmlassung auf. Die Grünen des Kantons Glarus fordern in verschiedenen Punkten eine Nachbesserung der Konzession.



Projekt Linthal 2015: die Grünen fordern Nachbesserungen der Konzession (Bild: jhuber)
Projekt Linthal 2015: die Grünen fordern Nachbesserungen der Konzession (Bild: jhuber)

Im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung liegt zurzeit der Konzessionsentwurf für dasPumpspeicherwerk Linthal 2015 zur Vernehmlassung auf. Die Grünen des Kantons Glarusfordern in verschiedenen Punkten eine Nachbesserung der Konzession. Kernpunkt der Vorschlägeist die Einführung einer Pumpwerkabgabe, welche die Betreiber des Pumpspeicherwerksverpflichtet, dem Kanton Glarus als Standortkanton jährlich eine Abgabe auf den verpumptenStrom zu entrichten. Diese Abgabe müsste von einer Landsgemeinde beschlossenwerden. In der Konzession muss festgehalten werden, dass der Kanton eine solche Abgabeerheben kann.

Drei Gründe

Folgende Gründe veranlassen die Grünen eine Pumpwerkabgabe zu verlangen:
1. Pumpspeicherwerke sind Stromverbraucher. Die Abgabe soll eine Lenkungsfunktion beimeingesetzten Pumpstrom einnehmen. Voraussichtlich stammt er grossenteils aus umweltschädlichen,nicht-erneuerbaren Quellen wie Kohle- und Atomkraftwerken. Wird dereinsterneuerbare Energie zum Pumpen eingesetzt, kann die Pumpwerksabgabe reduziert werden.Bei der Lancierung des Projekts war vom ıPowerduo Wind- und Wasserenergie„ dieRede gewesen. In der Zwischenzeit will die Axpo davon nichts mehr wissen und weigertsich, eine Verpflichtung zur Verwendung erneuerbaren Pumpstroms einzugehen. Stattdessenwird der Bau neuer Atomkraftwerke als Notwendigkeit dargestellt; Linthal 2015 sollnicht als Argument dafür herhalten müssen.
2. Die in der Konzession vorgesehenen finanziellen Leistungen an den Kanton Glarus tönenauf den ersten Blick nach viel. Über den langen Zeithorizont einer Wasserrechtskonzessionbetrachtet - es geht um 80 Jahre - sind sie jedoch klar ungenügend: Die Konzessionsgebührvon 50 Mio. Fr. ist eine einmalige Gebühr für die Bewilligung der neuen Anlagenund richtet sich allein nach der Turbinenleistung. Die Heimfallverzichtsabgeltung von 120Mio. Fr. entschädigt den Kanton dafür, dass er schon heute darauf verzichtet, in 40 Jahrendie gegenwärtig konzessionierten Anlagen als Heimfall zu übernehmen. Beide Leistungenbilden also keine Abgeltung für die Schädigung der eindrücklichen Hochgebirgslandschaftam Muttsee und für die Beeinträchtigungen des Siedlungsumfeldes. Sie bilden auch keinenangemessenen Preis für den ıMarktwert„ des Energie- und Gebirgskantons Glarus, der mitseinen topographischen Voraussetzungen erst den Betrieb eines Pumpspeicherwerks erlaubt.Das kann nur über eine Pumpwerkabgabe abgegolten werden.
3. Die Pumpwerkabgabe stellt sicher, dass auch die kommenden Generationen während derganzen Konzessionsdauer vom Wert der genutzten Landschaft profitieren können unddass das Geld nicht in wenigen Jahren für kurzlebige Zwecke verbraucht wird. Der in derKonzession vorgesehene Ausschluss einer Pumpwerkabgabe schränkt kommende Generationenunzulässig ein. Die vorgesehene Konzessionsdauer von 80 Jahren halten die Grünenim Übrigen für zu lang. Sie lässt sich weder politisch noch wirtschaftlich rechtfertigen.

Wasserkraftnutzung

Auf natürlich nutzbare Wasserkraft – die eigentliche Wasserkraftnutzung – werden gegenwärtigder Wasserzins und eine Wasserwerksteuer in der Grössenordnung von 1 Rappenpro kWh erhoben. Die KLL liefert heute so rund 4 Mio. Fr an Kanton und Gemeinden ab.Beim neuen Pumpwerk gäbe es aber keine solchen Erträge. Geht man von einer Pumpwerkabgabevon der Hälfte dieses Wasserzinsansatzes aus, käme der Kanton in den Genuss vonzusätzlichen Mitteln in der Grössenordnung von 10 Mio. Franken pro Jahr. Angesichts einesJahresgewinns von 1 Milliarde Franken der Axpo scheint eine solche Abgabe verkraftbar,zumal sich die Axpo vollständig im Besitz von Deutschschweizer Kantonen befindet.

Verbesserungen

Auch im Bereich von Natur- und Gewässerschutz fordern die Grünen Verbesserungen beim Projekt:
- Die Schwall-Sunk-Regelung muss in der Konzession vollständig gesichert werden.
- Die unterliegenden Kraftwerke an der Linth haben den durch die KLL erhöhten Sunkabflusszu gewährleisten.
- Der Schreyenbachfall im Tierfehd soll im Sommerhalbjahr frei fliessen.
- Ein massgeblicher Anteil aus den Abgaben soll für zur Förderung der Energieeffizienz undder neuen erneuerbaren Energien, zur längerfristigen ökologischen Aufwertung der gesamtenLinthstrecke im Kanton und den Hochwasserschutz an der Linth verwendet werden.

Weitere Auskünfte:
Landrat Andy Luchsinger, Tel. 055 644 32 42 / 079 449 22 02
Karl Stadler, Präsident Grüne Glarus, Tel. 055 644 30 27 / 079 767 34 41