Grünliberale Glarus Nord zu den Landsgemeindegeschäften

In der ersten offiziellen Parteiveranstaltung der eben erst gegründeten GLP Glarus Nord wurden die Landsgemeindegeschäfte behandelt.



Die Grünliberalen Glarus Nord haben die Landsgemeindegeschäfte besprochen. (Motivbild: ehuber)
Die Grünliberalen Glarus Nord haben die Landsgemeindegeschäfte besprochen. (Motivbild: ehuber)

Präsident GLP und Landrat Franz Landolt war in sechs der 17 vorliegenden Geschäften als Kommissionspräsident involviert. Landrat Bruno Gallati-Landolt (CVP) ergänzte mit seinen Ausführungen zum öffentlichen Verkehr und den Beitritt zum Tarifverbund Ostwind die Informationen über die Landsgemeinde. Folgende Traktanden wurden vertieft diskutiert und zur Abstimmung empfohlen:

§ 2: Wahlen

Als Ersatz für Monika Beck im Verwaltungsgericht, wird der CVP-Kandidat Michael Schlegel unterstützt. Er bringt alle Voraussetzungen für dieses anspruchsvolle Amt mit.

§ 4: «unentgeltliche Bestattung»

Die unentgeltliche Bestattung wird ablehnend beurteilt. Durch den Wegfall der Erbschaftssteuer werden die Hinterbliebenen bereits entlastet und es sollte möglich sein, eine würdevolle Bestattung aus dem Vermächtnis des Erblassers zu vollziehen. In den wenigen kritischen Fällen stehen die Gemeinden bereits heute in der Pflicht.

§ 6: Ausbau «öffentlicher Verkehr»

Die Einführung des Stundentaktes des Sprinters wird klar befürwortet und die GLP unterstützt den vorgeschlagenen Ausbau vollumfänglich. Einziger Wermutstropfen ist, dass Bilten nicht durch den Glarner Sprinter bedient werden kann. Die rund 1 Millionen Franken Mehrkosten gegenüber dem heutigen Stand sind verkraftbar und die Attraktivität des Kantons wird weiter zunehmen.

§ 7: Beitritt Tarifverbund «Ostwind»

Dem Tarifverbund «Ostwind» wird zugestimmt. Dies im Hinblick auf eine später mögliche Verbindung mit dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV). Ein vereinfachtes Ticketsystem, klare Tarifstrukturen, optimierte Betriebsabläufe und Vorteile im Marketing sind weitere Puzzlesteine auf dem Weg zu einem starken Kanton.

§ 14: Lotteriegesetz

Grundsätzlich wird der Totalrevision des Einführungsgesetzes zugestimmt. Einzig der Artikel 24 über die Verteilung wird kritisiert. Die heutige Handhabung durch den Regierungsrat ist sach- und leistungsorientiert. Von einer «Verpolitisierung» der Zuteilung der Beiträge durch den Landrat ist abzusehen. Die GLP unterstützt allfällige Abänderungsanträge, dass weiterhin der Regierungsrat für die Verteilung der Lottteriegelder zuständig sein soll.

§ 16: öffentliche Sozialhilfe

Die GLP unterstützt vollumfänglich die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe. Prävention (Schulsozialarbeit) und Kontrolle (Sozialinspektoren) verhindern Missbrauch, ermöglichen eine frühe Prävention (Primarschule) und stärken das Vertrauen in die wichtigen staatlichen Institutionen.

§ 17: Tierschutzgesetz

Dies ist das Traktandum, das voraussichtlich am emotionalsten diskutiert werden wird. Obwohl «Tierschutzgesetz», zielen die bereits im Vorfeld diskutierten Paragrafen auf den «Schutz des Menschen». Einer tiergerechten und verantwortungsvollen Haltung von Hunden soll nichts im Wege stehen. Es müssen jedoch Möglichkeiten zur Kontrolle der Einhaltung von gegebenen Vorschriften geschaffen werden. Der vorgeschlagene Weg der Definition der «Rassenliste» durch den Regierungsrat ist adequat und verspricht eine mit anderen Kantonen abgeglichene Lösung.