Die Gemeinde Glarus unterhält 80 km Abwasserleitungen mit einem Anlagenwert von 220 Mio. Franken. Zusammen mit fünf weiteren Gemeinden ist Glarus weiter im Abwasserverband Glarnerland engagiert, um die kommunale Aufgabe einer modernen Abwasseraufbereitung wahrzunehmen. Am 1.1.2011 wurde die Gebührenordnung über die Siedlungsentwässerung für die fusionierte Gemeinde in Kraft gesetzt. Darin ist festgehalten, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung ausschliesslich über die alljährlich erhobenen Betriebsgebühren zu finanzieren sind. Die Betriebsgebühren setzen sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen und werden im Sinn einer Spezialfinanzierung zweckgebunden für den Unterhalt und die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur eingesetzt.
Im März 2013 hat die BDP-Ortspartei anlässlich der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2012 den Antrag gestellt, die Grundgebühr zur Abwasserbeseitigung pro Wohneinheit auf maximal 250 Franken zu beschränken. Die Gemeinde hat in der Folge dargelegt, dass eine Änderung der Grundtarifstruktur nach der Gesamtrevision und Inkraftsetzung der Nutzungsplanung nötig wird, die BDP hat daraufhin ihren Antrag zurückgezogen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung überprüft. Aufgrund von Erfolgsrechnung und Bestand des Rückstellungskontos wurde allen Nutzern ein Rabatt von 20% auf die Grundgebühr gewährt. Diese befristete Rabattierung wurde erstmals im Kalenderjahr 2013 gewährt und wurde 2016 letztmalig berücksichtigt. Die Rechnungsempfänger sind über diesen Sachverhalt mit jeder Rechnung transparent informiert worden.
Die kommenden Jahre sind auch hinsichtlich Abwasserinfrastruktur mit grösseren Investitionen verbunden. Einerseits ist das gemeindeeigene Kanalisations- und Abwassersystem teilweise stark erneuerungsbedürftig, andererseits wird die ARA Glarnerland umfassend saniert und ausgebaut. Der Abwasserverband Glarnerland rechnet mit Investitionskosten von zirka 49 Mio. Franken. Die Gemeindeversammlung vom 25. November 2016 hat das entsprechende Ausbaukonzept des Abwasserverbandes seitens der Verbandsgemeinde Glarus ohne Wortmeldungen genehmigt.
Nach der Gesamtrevision der Nutzungsplanung, welche im September 2016 von der Gemeindeversammlung beschlossen wurde, hat die Gemeinde die Revision der Gemeindeerlasse zur Siedlungsentwässerung an die Hand genommen. Es ist vorgesehen, die entsprechende Verordnung der Herbst-Gemeindeversammlung 2019 zur Genehmigung vorzulegen und per 1.1.2020 in Kraft zu setzen.
Aus den genannten Gründen ist mit einer vorübergehend markanten Erhöhung der Abwassergebühren zu rechnen. Bis die neue Gebührenordnung rechtskräftig wird, gilt die Gebührenordnung über die Siedlungsentwässerung vom 1.1.2011, wobei eine Anpassung der Gebühren im Rahmen des Budgetprozesses 2019 vorgesehen ist.
Die Rechnungsstellung über das Rechnungsjahr 2017 erfolgt unter Berücksichtigung der Gebührenordnung 2011, die Rabattierung von 20% ist Ende Kalenderjahr 2016 ausgelaufen.
Kredite ausserhalb Budget
Der Gemeinderat gewährt zwei Kredit ausserhalb Budget. Für die Ersatzbeschaffung der gesamten Tiefkühlzelle des Restaurants Schwammhöhe sind 44 000 Franken notwendig. Die Tiefkühlzelle ist gegen Ende der Saison 2017 ausgestiegen. Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, die Tiefkühlzelle muss vor der Saison 2018 ersetzt werden.
Für dringende, unaufschiebbare Reparaturarbeiten an der ARA Rhodannenberg sind 35 000 Franken nötig Die entsprechenden Reparaturarbeiten wurden erst nach dem Budgetprozess 2018 bekannt und sind zur Aufrechterhaltung des Betriebs der ARA dringend.