Grundstückgewinnsteuer: «Der Kanton Glarus ist attraktiv»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Zeitgemässe Grundstückgewinnsteuer» entgegenzunehmen und mit der Stellungnahme des Regierungsrates als erfüllt abzuschreiben.



Medienmitteilung Glarner Regierung (zvg)
Medienmitteilung Glarner Regierung (zvg)

Am 8. Dezember 2021 reichte Die Mitte-/GLP-Fraktion das Postulat «Zeitgemässe Grundstückgewinnsteuer» ein. Das Postulat beauftragt den Regierungsrat, eine Teilrevision des Steuergesetzes zu prüfen, die bei der Grundstückgewinnsteuer die maximale Ermässigung bei einer deutlich kürzeren anrechenbaren Eigentumsdauer als bisher vorsieht. Das Postulat wird damit begründet, dass die heutige Regelung mit einer maximalen Ermässigung von 90 Prozent nach einer anrechenbaren Eigentumsdauer von 30 Jahren nicht mehr zeitgemäss sei. 

Der Regierungsrat erläutert in seiner Stellungnahme, dass er im interkantonalen Vergleich sehr gut dastehe. Die Höhe der maximalen Ermässigung des Kantons Glarus liegt weit über dem interkantonalen Durchschnitt. Der Kanton Glarus ist auch bei der Grundstückgewinnsteuer attraktiv. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat entgegenzunehmen und mit der Stellungnahme als erfüllt abzuschreiben. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.