Die Jahreszahl auf der Autoinnenseite ist weiss, jene auf der sichtbaren Aussenseite ist blau. Automobilisten, welche bis heute noch nicht über eine neue und gültige Autobahnvignette verfügen, können diese nach wie vor bei Postämtern, Tankstellen, Garagen, beim TCS sowie bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern beziehen.
Richtiges Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben: Motorwagen tragen das gute Stück auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel), bei Anhängern und Motorrädern wird die Vignette an einem nicht auswechselbaren und leicht zugänglichen Teil angebracht. Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet. Bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit auf der Stelle.
Bussen bereits im Februar
Fahrzeuglenker, die ab dem 1. Februar ohne oder mit ungültiger Vignette auf Autobahnen fahren, können mit 100 Franken gebüsst werden. Die Fehlbaren müssen zudem an Ort und Stelle die Autobahnvignette 07 kaufen. Die neue Vignette 07 behält bis zum 31.Januar 2008 ihre Gültigkeit.
