Guppenrunskorporation Schwanden

Am Freitag, 29. Mai, findet im Restaurant Raben im Thon, Schwanden nach 5 Jahren Unterbruch wieder eine Hauptversammlung der Guppenrunskorporation statt. Als Haupttraktandum sind die Wahlen in die Kommission. Der ganze Vorstand inklusive die Rechnungsprüfungskommission tritt zurück. Die Vorstellungen des Gemeinderates werden von der gesamten Kommission nicht akzeptiert.



Durch den Murgang vom 10. Oktober 2011 wurde die Sperre im oberen Bereich zerstört. Es sieht trist aus im oberen Sienentobel. (Archivbild: p.aebli)
Durch den Murgang vom 10. Oktober 2011 wurde die Sperre im oberen Bereich zerstört. Es sieht trist aus im oberen Sienentobel. (Archivbild: p.aebli)

Die Kommission der Guppenrunskorporation hat an ihrer Sitzung vom 16. März 2015 die Vorschläge des Gemeinderates besprochen und folgende Antwort einstimmig beschlossen:

Am 25.4.2012 fand eine Zusammenkunft mit dem Gemeinderat und über 60 Korporationspräsidenten statt. Damals wurde über die Zukunft der Korporationen gesprochen. 10 Korporationspräsidenten äusserten sich folgendermassen: «Jetzt sind 17 Gemeinden zu einer fusioniert worden. Alle Strukturen sollen vereinfacht werden. Jetzt müssen wir solidarisch werden und alle veralteten Strukturen zu einer zusammenlegen! Die Kosten müssen solidarisch verteilt werden.»

Leider hat der Gemeinderat nicht zugehört und will von diesem berechtigten Vorhaben nichts wissen. Wir sind enttäuscht vom Gemeinderat Glarus Süd. Die vom Gemeinderat vorgesehenen Massnahmen sind nicht mehr zeitgemäss und nutzen keine Synergien, die sich nach der Gemeindefusion bieten sollten. Die Wiedereinführung des ursprünglichen Veranlagungsverfahrens ist kompliziert, verursacht einen riesigen administrativen Aufwand und hohe Kosten und kann in nützlicher Frist nicht umgesetzt werden. Es ist ein Rückschritt. Es missachtet die Grundsätze der Gemeindefusion, welche vereinfachte Strukturen und weniger Administrationskosten versprochen hat.

Die Aufgabe der Guppenrunskorporation bestand seit 1895 darin, die Runse möglichst sicher zu verbauen und zu unterhalten und das Runstel nach erfolgten Runsgängen zu öffnen. Staudenschneiden und Sanierungen im Runsbett und an einzelnen Sperren waren angesagt.

Seit den beiden grossen Ereignissen im Jahre 2010 und 2011 werden an der Guppenrunse sehr umfassende und teure Sanierungen und vor allem auch Hochwasserschutz-Massnahmen umgesetzt. Das kann nicht mehr die Aufgabe der Guppenrunskorporation sein. Es übersteigt klar die Kapazitäten einer Laien-Kommission. Schutzmassnahmen aufgrund von Wohnhauskubaturen zu bezahlen macht keinen Sinn. Lawinenverbauungen werden auch nicht durch die Unterlieger finanziert. Das sind eindeutig Aufgaben der Gemeinde.

Demokratische Beschlüsse von drei früheren Gemeindeversammlungen nach Jahren als «rechtswidrig» zu bezeichnen, das ist rechtswidrig und zeugt von einem fragwürdigen Demokratieverständnis! Wir zweifeln auch die (mündlich überbrachten) «Rechtsgutachten» des Kantons an. Die eindeutigen Beschlüsse von Schwanden, Schwändi und Mitlödi wurden von den Aufsichtsbehörden nicht als rechtswidrig beurteilt und sind deshalb heute rechtskräftig und auch sinnvoll.

Die Laien-Kommission der Guppenrunskorporation kann und will die Verantwortung über 10-Mio.-Franken-Projekte nicht übernehmen. Das kann auch die Hauptversammlung der Guppenrunskorporation nicht. Das sind ganz neue Dimensionen. Der Unterhalt der Guppenrunse und der Ausbau mit Hochwasserschutz-Projekten sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe!

Die auswärtigen Liegenschaftsbesitzer muss man mit geeigneten Massnahmen für die Kosten der Naturgefahren einbeziehen, wie dies auch in anderen Kantonen gemacht wird.

Die Meinung des Gemeinderates, man könne das Rad um 50 Jahre wieder zurückdrehen, ist absurd. Wenn die Guppenrunskorporation wieder belebt werden soll, dann muss das Ganze von Grund auf neu erarbeitet werden, weil nur unvollständige Anlageverzeichnisse vorhanden sind. Es hat seit 1994 wesentliche Änderungen wegen Todesfällen, Neubauten, Umbauten und Besitzveränderungen gegeben. Das bedeutet eine Riesenarbeit. Die aktuelle Kommission ist nicht bereit, so eine Arbeit auf sich zu nehmen. Ausser einem Mitglied (Bedenkzeit) hat die ganze übrige Kommission und die Geschäftsprüfungskommission auf die nächste HV am 29. Mai demissioniert.

Eine Wiederaktivierung der Guppenrunskorporation ist der falsche Schritt. Es geht viel Zeit verloren, bis Verbauungsprojekte umgesetzt werden könnten. Die Naturgefahren warten jedoch nicht. Es ist dringender Handlungsbedarf. Nach der vollständigen Zerstörung der oberen Sperren besteht ein grosser und dringender Handlungsbedarf. Der Geschiebeabfluss ist in diesem Runsenabschnitt unberechenbar, sind doch beispielhaft, zeigt sich dies bei Sperre 68.