Gute Langzeitpflege mit Versorgungsplanung

Wer Pflege benötigt, soll diese auch künftig in guter Qualität bekommen. Dafür erstellt der Kanton eine einheitliche Versorgungsplanung für die Langzeitpflege. Diese umfasst die gesamte Versorgungskette und sichert die Angebote. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die beiliegende Versorgungsplanung zu genehmigen.



Der Bedarf an Alters- und Langzeitpflege wird steigen: Mit der Versorgungsplanung sollen gute Pflegeleistungen in den kommenden Jahren sichergestellt werden • (Foto: Piksel)
Der Bedarf an Alters- und Langzeitpflege wird steigen: Mit der Versorgungsplanung sollen gute Pflegeleistungen in den kommenden Jahren sichergestellt werden • (Foto: Piksel)

Zur Planung des künftigen Angebots in der Langzeitpflege hat der Kanton Glarus im Jahr 2022 eine Studie in Auftrag gegeben. Diese enthält eine Prognose des künftigen Bedarfs und geht von einem deutlichen Wachstum aus. Für das Jahr 2035 wird mit einer Zunahme der benötigten Pflegestunden im ambulanten Bereich (Spitex) von über 82 Prozent gerechnet. Im intermediären Bereich (z. B. Alterswohnungen, betreutes Wohnen, Kurzzeitaufenthalte im Alterszentrum) geht die Studie von einem Mehrbedarf an Pflegetagen von über 145 Prozent aus. Dagegen wird im stationären Bereich (Alters- und Pflegeheime) ein moderater Rückgang der benötigten Pflegetage von 3 Prozent prognostiziert. Auch der Bericht desSchweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan über den «Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz. Prognosen bis 2040» geht generell von einem massiven Anstieg des Bedarfs an Alters- und Langzeitpflege aus.

Mit der Versorgungsplanung sollen gute Pflegeleistungen in den kommenden Jahren sichergestellt werden. Dabei stellt der Mangel an Pflegefachpersonen auch im Kanton Glarus eine der grössten Herausforderungen für die Versorgung dar.

Der Regierungsrat schliesst mit den verschiedenen Leistungserbringern (Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheime) Vereinbarungen des benötigten Angebots ab. In Bezug auf die Alters- und Pflegeheime erlässt der Regierungsrat zudem eine neue Pflegeheimliste mit der bewilligten Anzahl Betten je Standort. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungserbringung, der Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist sowie die Bereitschaft und Fähigkeit der Einrichtung zur Erfüllung des Leistungsauftrags.