Gute Noten für Bündner und Glarner Milchprodukte

Die amtlichen Lebensmittelkontrolleure haben in den Kantonen Glarus und Graubünden 20 Milchprodukte erhoben. Alle Proben waren hygienisch einwandfrei. Einzelne Beanstandungen gab es bei der Lebensmittelkennzeichnung.



Die 20 kontrollierten Milchprodukte waren hygienisch einwandfrei • (Foto: iStock)
Die 20 kontrollierten Milchprodukte waren hygienisch einwandfrei • (Foto: iStock)

In den Kantonen Graubünden und Glarus sind 250 Milchverarbeitungsbetriebe gemeldet, davon rund 160 Alpkäsereien. Nur unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften ist es möglich, qualitativ hochwertige Milchprodukte herzustellen. Im Sommer 2024 wurden von der amtlichen Lebensmittelkontrolle insgesamt 20 Bündner und Glarner Milchprodukte wie Joghurt, Sauermilch und Quark erhoben und im Labor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit mikrobiologisch und chemisch untersucht. Zudem wurde die Lebensmittelkennzeichnung überprüft. Alle Proben waren hygienisch einwandfrei. Die für Milchprodukte geltenden mikrobiologischen Höchstwerte wurden durchwegs eingehalten.

Eine Beanstandung musste ausgesprochen werden, weil ein im Labor durchgeführter Erhitzungsnachweis bei einem als «thermisiert» deklarierten Frischkäse ergab, dass dieser nur unzureichend wärmebehandelt und somit vermutlich aus Rohmilch hergestellt worden war. Aus Rohmilch hergestellter Frischkäse stellt insbesondere für Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko dar, da das Vorhandensein bestimmter krankheitserregender Keime nicht ausgeschlossen werden kann. Der Betrieb wurde aufgefordert, den Herstellungsprozess zu optimieren.

Schliesslich ergab die Überprüfung weiterer Kennzeichnungsmerkmale, dass insgesamt zwölf von 20 Proben Mängel aufwiesen. So wich der im Labor ermittelte Fettgehalt oft zu stark vom deklarierten ab. Bei einigen Produkten fehlte die Angabe des Produktionslandes. Die Produzenten wurden angewiesen, die Mängel zu beheben.

Proben Kanton Glarus

Von den vier in Glarus erhobenen Proben musste eine wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.