Haben Sie Ihre Schiesspflicht für 2008 erfüllt?

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die Schiesspflicht beginnt im Jahr nach der Rekrutenschule und dauert bis zum 34. Altersjahr (Jahrgang 1974).



Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. (Bild: ehuber)
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. (Bild: ehuber)

Armeeangehörige, welche 2008 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Entlassungen 2008: Jahrgang 1974, sowie Jahrgang 1975 - 1978, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

Weitere Informationen sind auf den öffentlichen Schiessplakaten oder im Internet auf den Seiten des Departementes Sicherheit und Justiz (www.gl.ch) enthalten. Auskünfte erteilen auch die Sektionschefs oder das Kreiskommando Glarus (Tel. 055 646 68 70).