Hackfleisch geprüft

Im Sommer 2025 hat die Lebensmittelkontrolle Hackfleisch in drei Glarner und 18 Bündner Metzgereien untersucht. Einige Proben entsprachen nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich Hygiene oder Kennzeichnung.



Hackfleisch ist leicht verderblich • (Foto: iStock)
Hackfleisch ist leicht verderblich • (Foto: iStock)

Bei ihrer Untersuchung prüfte die amtliche Lebensmittelkontrolle 21 Hackfleisch-Proben, davon 15 vorverpackte und sechs im Offenverkauf. Zwölf Proben lagen gekühlt, neun gefroren vor. Sie bestanden aus Rindfleisch, Hühnerfleisch, gemischtem Rind- und Schweinefleisch sowie aus reinem Lammfleisch. Alle 21 Proben wurden hinsichtlich des Salz- und Fettgehaltes sowie des Verhältnisses zwischen Bindegewebe und Fleischeiweiss geprüft und hielten den lebensmittelrechtlichen Anforderungen stand.

Keime

Aufgrund seiner grossen Oberfläche und seiner Zusammensetzung begünstigt Hackfleisch das Wachstum von Bakterien. Es ist leicht verderblich. Im Labor wurden deshalb alle 21 Hackfleischproben auf verschiedene Keime untersucht. Sechs Proben enthielten mehr Keime, als es die gute Verfahrenspraxis erwarten lässt. Gesundheitsgefährdende Keime wurden jedoch nicht gefunden.

Kennzeichnung

Die 15 vorverpackten Hackfleischproben wurden zusätzlich hinsichtlich der Kennzeichnung geprüft, von denen elf Proben nicht alle Anforderungen erfüllten. Am häufigsten fehlten die Angaben zum Fettgehalt und zum Verhältnis zwischen Bindegewebe und Fleischeiweiss. Auch der Hinweis, dass das Erzeugnis vor dem Verzehr vollständig erhitzt werden muss, fehlte häufig. Bei gefrorenem Hackfleisch fehlte oft das Einfrierdatum oder der Vermerk «nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren». Den Verantwortlichen der betroffenen Metzgereien wurde eine zeitnahe Behebung der Mängel angeordnet.

Proben im Kanton Glarus

In drei Metzgereien wurde je eine Hackfleischprobe erhoben. Bei einer Probe wurde die Kennzeichnung, bei einer anderen Probe die Gesamtkeimzahl beanstandet. Die dritte Probe war in Ordnung.