Härtefallverordnung: Frist für ergänzende Unterstützungen wird verlängert

Die im September 2021 abgelaufene Frist für Gesuche und ergänzende Unterstützungen wird für weitere Unterstützungen bis Ende März 2022 verlängert. Die Verordnung zum Spezialfonds Corona-Härtefallunterstützungen für Unternehmen wird entsprechend angepasst.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Ende November 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Kantone beim Abschluss des Härtefallprogramms in einer zweiten Tranche zusätzlich mit 200 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zu unterstützen. Damit sollen die Kantone den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton besser Rechnung tragen können.

Gemäss der kantonalen Härtefallverordnung waren Beitragsgesuche bis spätestens am 30. September 2021 bei der Kontaktstelle für Wirtschaft einzureichen. Der Regierungsrat hat die Frist für ergänzende Unterstützungen nun bis Ende März 2022 verlängert. 

Finanzielle Auswirkungen noch unklar

Nach der ersten Tranche von 1,29 Millionen Franken stehen dem Kanton Glarus zusätzliche 860 000 Franken zur Verfügung. Der Betrag kann als Ergänzung zu bereits erbrachten Härtefallgeldern an Unternehmen der Tourismus- oder Eventbranche ausbezahlt werden. Zusätzlich ist vorauszusetzen, dass diese in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind und an ihnen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht.

Härtefallunterstützung

Weitere Informationen und Zugang zum Anmeldformular finden sich auf der Website des Kantons Glarus Aktuelle Härtefallunterstützung.