Eine Überholgleisanlage im Kanton Schwyz ist Voraussetzung für die Beibehaltung der heutigen Angebotsqualität und die Weiterentwicklung des Korridors. Die Kantone setzen sich dafür ein, dass die erforderlichen Infrastrukturmassnahmen ins Paket Bahn 2030 des Bundes aufgenommen werden. Unter Einbezug aller Beteiligten wurden 2009 verschiedene Varianten für ein mittel- bis langfristiges Angebotskonzept im Fern- und Regionalverkehr zwischen Zürich und Chur untersucht. Am 29. März verabschiedeten die zuständigen Regierungsräte der Kantone Schwyz, Glarus, St.Gallen und Graubünden sowie der Zürcher Verkehrsverbund ZVV die gemeinsam erarbeitete Stossrichtung und legten das weitere Vorgehen fest.
Ausbau zum Halbstundentakt
Die gemeinsame Stossrichtung basiert auf einem InterCity-Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur mit Halten in Sargans und Landquart. Dieser Halbstundentakt wird ergänzt mit zwei stündlichen Zügen Zürich-Chur und Zürich-Glarnerland mit weiteren Unterwegshalten. Das Konzept erfordert neben der Überholgleisanlage in Schübelbach weitere Infrastrukturmassnahmen wie Güterüberholgleise sowie die Aufwertung von Publikums- und Signalanlagen. Die Kosten für diese Massnahmen werden bis Ende 2010 vorliegen.
Öffentliche Mitwirkung zum Konzessionsgesuch eines Wasserkraftwerks in Rüti



