Heilmittel: Regierungsrat beschliesst angepasste Verordnung

Der Regierungsrat beschliesst die Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung. Sie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.



Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung (zvg)
Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung (zvg)

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte wurde revidiert. Die gesetzlichen Neuerungen umfassen die Erweiterung der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie der Drogistinnen und Drogisten. Dabei wird geregelt, ob ein Arzneimittel mit oder ohne Rezept abgegeben werden darf und in Apotheken oder Drogerien abgegeben werden muss.

Die Änderungen bedingen Anpassungen der kantonalen Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung. Im Heilmittelbereich wurden Ausführungen zum Qualitätssicherungssystem und zu den Gebühren ergänzt.