Höchstgehalt von Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln: Der Kanton Glarus kritisiert die vorgeschlagene Weisung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat eine Weisung zur Koordination des Vollzugs bei Überschreitung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln erarbeitet. Der Kanton Glarus lehnt die Weisung in seiner Vernehmlassungsantwort ab.



Höchstgehalt von Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln: Der Kanton Glarus kritisiert die vorgeschlagene Weisung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Weisung zum Vollzug der Höchstgehalte für PFAS (siehe Box) auf Wunsch der kantonalen Vollzugsstellen erarbeitet. Diese soll den Vollzug im Lebensmittelrecht harmonisieren und den Kantonen aufzeigen, wie bei Höchstgehaltsüberschreitungen entlang der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebskette vorzugehen ist.

Kein Kontrollkonzept

Der Kanton Glarus begrüsst grundsätzlich die Absicht einer Harmonisierung des Vollzugs. Er kritisiert jedoch, dass neben dem Gesundheits- und Konsumentenschutz auch die Interessen der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche berücksichtigt werden müssen. Die landwirtschaftlichen Betriebe seien nämlich gesetzlich verpflichtet, sichere Lebensmittel (Primärprodukte) zu produzieren und Kontaminationen zu vermeiden. Dazu müssten sie eine Selbstkontrolle führen. Derzeit fehle jedoch ein adäquates Selbstkontrollkonzept im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung. Auch in den relevanten Verordnungen habe der Bundesrat keine detaillierten Vorgaben gemacht. Ohne ein solches Konzept sei es für die Landwirtschaftsbetriebe unmöglich, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Betriebe in Verdachtsgebieten wüssten nicht, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen.