Hohe Arbeitsbelastung in der Staats- und Jugendanwaltschaft

Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation zur Zukunft der Staats- und Jugendanwaltschaft.



Die Glarner Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben eine hohe Pensenlast • (Foto: zvg)
Die Glarner Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben eine hohe Pensenlast • (Foto: zvg)

Am 12. September 2023 reichten Landrat Urs Sigrist und Mitunterzeichner die Interpellation «Zukunft Staats- und Jugendanwaltschaft» ein. Diese befasst sich mit Personalabgängen und den organisatorischen Herausforderungen der Glarner Staats- und Jugendanwaltschaft. Die Interpellanten möchten wissen, wie die Strafverfolgung termin- und fachgerecht sichergestellt werden kann.

Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme auf die auch in den Medien thematisierte, generelle Überlastung der Staatsanwaltschaften hin. Im interkantonalen Vergleich fällt die Belastung der Glarner Staatsanwaltschaft besonders hoch aus. So sind im ersten Halbjahr 2023 bereits 560 Anzeigen betreffend Verbrechen oder Vergehen eingegangen. Die Pendenzenlast liegt aktuell bei 140 Fällen pro Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, während sie etwa in den Kantonen Zürich, Graubünden oder Thurgau deutlich unter 100 Fällen liegt. Hinzu kommt die stark erhöhte Regelungsdichte, was zu einer weiteren Akzentuierung der ohnehin schon hohen Arbeitsbelastung führt. Die Vakanzen konnten zeitnah besetzt werden und es gelang, das Tagesgeschäft aufrechtzuerhalten.

Die Interpellation im Wortlaut sowie die detaillierte Beantwortung des Geschäftsdatenbank des Landrates abrufbar.