Holzfeuerungen - richtig betreiben

Holzfeuerungen, die unsachgemäss betrieben oder schlecht ausgerüstet sind, können erhebliche Mengen an Feinstaub und Russ ausstossen. Messungen in städtischen (Zürich) und ländlichen (z. B. Misox, Leventina, Schaffhausen) Gebieten haben gezeigt, dass Holzfeuerungen im Durchschnitt etwa einen Drittel des Feinstaubes verursachen, in ländlichen Gebieten sogar deutlich mehr. Damit tragen die Holzfeuerungen zeitweise mehr zur Feinstaubbelastung bei als der Verkehr.



Bilder von rauchenden Holzfeuerungen sollten in unserem Kanton der Vergangenheit angehören (Bild: zvg.)
Bilder von rauchenden Holzfeuerungen sollten in unserem Kanton der Vergangenheit angehören (Bild: zvg.)

Die Feinstaubemissionen einer Holzfeuerung sind auch gut von Auge sichtbar. Eine gute Holzfeuerung stösst höchstens Wasserdampf aus, der sich nach wenigen Sekunden auflöst. Besteht das Abgas aber aus grauem oder gelblichem Rauch, der lange sichtbar ist, so handelt es sich um eine Dreckschleuder, die Feinstaub, Russ und organische Stoffe in grossen Mengen ausstösst.

Die Betreiber von Holzfeuerungen können entscheidend mithelfen, den Ausstoss von Schadstoffen zu senken.

1. Auswahl des Brennstoffes


Verfeuert werden darf nur absolut trockenes Holz, das zwei bis drei Jahre gelagert wurde. Bemaltes, beschichtetes oder behandeltes Holz darf nicht in Hausfeuerungen verbrannt werden. Auch Holz von Abbrüchen oder Verpackungen (Holzpaletten) darf nicht verbrannt werden, ob nun eine Holzbehandlung sichtbar ist oder nicht.

2. Art des Anfeuerns


Das Anfeuern ist der kritische Prozess beim Feuern mit Holz. Wichtig ist, dass genügend Luft Zugang zu den Flammen hat und dass die Abgase der Flamme ungehindert abziehen können, ohne noch den Brennstoffstapel zu passieren. Darum ist ein Anfeuern von oben in den meisten Fällen die geeignete Form. Dazu gibt es ein Merkblatt, das bei uns erhältlich ist. Zum Anfeuern sollten Reisig oder Anzündwürfel verwendet werden.

3. Betrieb der Feuerung


Während des Abbrandes muss darauf geachtet werden, dass genügend Luft zutreten kann. Die Luftzufuhr darf erst dann gedrosselt werden, wenn keine Flammen mehr sichtbar sind.

4. Holzfeuerungsanlage


Alle neuen Holzfeuerungen, die ab dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen werden, benötigen eine Konformitätserklärung zur Einhaltung der Luftgrenzwerte. Für Feuerungen mit einer Leistung von über 70 kW sind in Zukunft Partikelabscheider obligatorisch, für kleine Feuerungen gibt es auch schon einige Produkte auf dem Markt.

Holz ist ein nachhaltiger Brennstoff aus einheimischer Produktion. Holz ist aber auch ein anspruchsvoller Brennstoff, mit dem sorgfältig umgegangen werden muss. Dies ist in der Vergangenheit nicht immer geschehen. Um den guten Ruf des Brennholzes nicht zu zerstören, muss in Zukunft dieser Rohstoff viel umsichtiger eingesetzt werden.

Auskunftsperson: Dr. Jakob Marti, Abteilung Umweltschutz und Energie, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus (Tel. 066 646 64 50)