Holzfeuerungskontrolle im Kanton Glarus: Die zweite Kontrollperiode läuft

Nach dem ersten Turnus für die Holzfeuerungskontrolle in den Jahren 2016/2017 läuft 2018/2019 die zweite Kontrollperiode.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Seit Anfang 2016 werden von den Gemeinden des Kantons Glarus, wie auch der anderen Ostschweizer Kantone, Sichtkontrollen von Holzfeuerungen durchgeführt, um den Ausstoss an Luftschadstoffen zu vermindern. Der Bundesrat hat im Frühling 2018 zudem eine generelle, schweizweite Pflicht für derartige Kontrollen festgelegt.

 

In der Ostschweiz erfolgt die Kontrolle in der Regel durch den Kaminfeger. Alternativ und zu höheren Kosten kann auch der Gemeinde-Kontrolleur zugezogen werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Betreiber bzw. die Betreiberin einer Holzfeuerung. Er oder sie muss dem Kaminfeger den Auftrag erteilen, zusammen mit den Kaminfegerarbeiten alle zwei Jahre die Kontrolle durchzuführen, einen entsprechenden Rapport auszufüllen und diesen dem Gemeinde-Kontrolleur zu senden.

In den Jahren 2016 und 2017 hat der erste Turnus der Kontrollen stattgefunden. In diesem Zeitraum hätten alle Holzfeuerungen einmal kontrolliert werden müssen. Wegen Anlaufschwierigkeiten war dies nicht überall möglich, muss aber nachgeholt werden. In den Jahren 2018 und 2019 läuft nun der zweite Turnus, während dem die zweite Kontrolle stattfinden muss.

Es empfiehlt sich darum für die Feuerungsbetreiber, schon im kommenden Winter dieser Pflicht nachzukommen und eine Kontrolle zu veranlassen. Für nähere Auskünfte stehen die Gemeinden oder die Gemeinde-Feuerungskontrolleure zur Verfügung.