Hotel Vorauen: Beitrag aus Tourismusfonds wird zurückgezahlt

Die Besitzerin des Hotels Vorauen am Klöntalersee erstattet den gesamten Beitrag zurück, den sie aus dem Tourismusfonds für die Sanierung erhalten hatte. Sie hat sich bewusst für diesen Schritt entschieden, da sie ihr Haus künftig ganz nach ihren eigenen Vorstellungen nutzen möchte – ohne an frühere Förderbedingungen gebunden zu sein.



Hotel Vorauen am Klöntalersee • (Archivbild zvg)
Hotel Vorauen am Klöntalersee • (Archivbild zvg)

Nach einem Besitzerwechsel wurde das Klöntaler Hotel «Vorauen» saniert und erneuert. Der Regierungsrat gewährte für die Renovation der Zimmer einen Beitrag in der Höhe von 150 000 Franken aus dem Tourismusfonds (siehe Medienmitteilung vom 19.4.2022). Aufgrund einer strategischen Neuausrichtung wird das Hotel jedoch nicht mehr im ursprünglich geplanten Rahmen weitergeführt. Stattdessen erfolgt die Vermietung künftig ausschliesslich als Ganzes – ohne klassische Hotelservices oder gastronomische Angebote.

Da das aktuelle Nutzungskonzept nicht mehr dem ursprünglichen Fördergesuch entspricht, entschied sich die Besitzerin, Esther Schallberger, den Betrag von 150 000 Franken vollumfänglich zurückzuzahlen.

Anpassung der Vergabepraxis

Die Sanierung der Gästezimmer in der gewünschten Qualität wurde erfolgreich umgesetzt, womit die ursprünglichen Förderbedingungen erfüllt wurden. Im Zuge der Weiterentwicklung der Vergabepraxis hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Kriterien für künftige Förderungen angepasst. Künftig können Antragstellende zu definierten Fristen und Laufzeiten verpflichtet werden, um die Planbarkeit und Effizienz geförderter Projekte weiter zu optimieren.