Der Regierungsrat lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes ab. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund stellt er fest, dass die ursprünglichen Gründe für die Einführung des Sondersatzes heute nicht mehr bestehen. Eine weitere Verlängerung käme einer Subventionierung der Beherbergungsbranche gleich und würde die steuerliche Gleichbehandlung anderer Wirtschaftszweige infrage stellen.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent (statt des Normalsatzes von 8,1 Prozent) wurde am 1. Oktober 1996 eingeführt. Damit sollte die Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Phase entlastet und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Seither wurde die Geltungsdauer des Sondersatzes sechsmal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2027. Nun soll sie um weitere acht Jahre bis Ende 2035 verlängert werden.




