Hürden-Abbau für Solaranlagen auf Bundesebene abwarten

Der Hürden-Abbau für Solaranlagen im Kanton Glarus ist im Gang. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, eine Motion zu überweisen, die solches fordert.



Das Erstellen von Solaranlagen wird auf kantonaler und auf nationaler Ebene laufend einfacher • (Foto: iStock)
Das Erstellen von Solaranlagen wird auf kantonaler und auf nationaler Ebene laufend einfacher • (Foto: iStock)

Am 24. Juli 2023 reichten Landrat Kaj Weibel und Unterzeichnende die Motion «Hürden-Abbau für Solaranlagen im Kanton Glarus» ein. Sie fordern die Vereinfachung bzw. Abschaffung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Arten von Solaranlagen.

In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Richtung des Anliegens der Motionäre auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene bereits eingeschlagen worden sei. Das Bundesrecht sieht für auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen eine enorme Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung vor, indem diese im Raumplanungsgesetz gänzlich von der Baubewilligungspflicht befreit werden. Die Kantone können auch andere Solaranlagen in bestimmten, ästhetisch wenig empfindlichen Typen von Bauzonen dem bewilligungslosen Anzeigeverfahren unterstellen. Dies wurde im Kanton Glarus bis anhin nicht gemacht. Es wird zu prüfen sein, ob und inwieweit der bundesrechtliche Spielraum ausgenutzt werden soll.

Der Regierungsrat beantragt, die Motion zu überweisen. Die Motion und die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.