Hundetaxen rückwirkend per 1. Januar 2014

Verursacht durch die Änderungen der Kantonalen Gesetzgebung und Verordnung der Hundetaxen und deren Inkraftsetzung per 1. 1. 2014, ist auch seitens der Gemeinde Glarus Süd eine Anpassung der Hundetaxen unumgänglich.



Erhöhung der Hundetaxen per 2014. (Archivbild: e.huber)
Erhöhung der Hundetaxen per 2014. (Archivbild: e.huber)

Der Kanton erhöht die Hundetaxen um Fr. 5.– und streicht gleichzeitig die bisherige Inkassogebühr von Fr. 6.50 pro Hund für die Gemeinden. Dies ergibt ein jährliches Defizit von Fr. 11.50 pro Hund, was einen Verlust von Fr. 7475.– verursacht. Hinzu kommt, dass die Gemeinden, gestützt auf die neue Verordnung, die Sachkunde- und Haftpflichtversicherungsnachweise überprüfen und kontrollieren müssen, was den administrativen Aufwand auf Seiten der Gemeinde erhöht. Weiter beauftragte die Gemeindeversammlung im November 2013 den Gemeinderat, den Finanzmassnahmenplan umzusetzen und dazu gehören auch Anpassungen bei den Hundetaxen. Aus den dargelegten Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindehundetaxe pro Hund von bisher Fr. 100.– auf neu Fr. 135.– zu erhöhen, was zusammen mit der Kantonalen Taxe eine Hundetaxe von Fr. 190.– pro Hund bedeutet. Mit diesem Entscheid bleibt man immer noch deutlich unter der maximal möglichen Hundetaxe von Fr. 220.–. Ebenfalls Anpassungen werden bei den Zwingerpauschalen erfolgen. Sämtliche Angaben sind auf der Webseite der Gemeinde Glarus Süd unter www.glarus-sued.ch Verwaltung / Einwohneramt / Hundewesen zu finden.