Dem Jahresbericht des Präsidenten konnte man entnehmen, dass der Kanton Glarus in der aktuellen Legislaturplanung, das Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung (SeTeG) vorbereitete. Dieses wurde von der Landsgemeinde 2025 verabschiedet und soll die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bereich der politischen Rechte ermöglichen. Insbesondere soll dieses Gesetz folgende Massnahmen umfassen:
- Aufbau einer Fachstelle für Behindertenfragen
- Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen durch den Ausbau von ambulanten Betreuungsangeboten zu Hause
- Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung durch Kombination von stationären und erweiterten ambulanten Angeboten mittels einer unabhängigen Abklärungsstelle
Gemäss Ausführungen des Präsidenten werden mit diesem Gesetz die bestehenden Angebote nicht in Frage gestellt, aber es dürfte bei den stationären Anbietern wie das «Fridlihuus» bedeutsame Veränderungen zur Folge haben. Die Tatsache, sich im stetig wandelnden Umfeld behaupten zu müssen, ist und bleibt auch für das «Fridlihuus» eine grosse Herausforderung, um seinen Platz als kleine, hochspezialisierte und anerkannte Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf im Glarnerland halten zu können.
Prägend im Berichtsjahr waren insbesondere, die Einführung einer neuen Institutionsleiterin, Veränderungen im Vorstand, die grosse Investition für eine umfassende Liftsanierung, und das 35-Jahr-Jubiläum des Bestehens «Fridlihuus», welches im Rahmen des Öffentlichkeitsanlasses durchgeführt wurde.
Nach wie vor sind auch im «Fridlihuus» Fachkräfte in der Pflege und Betreuung knapp. Institutionsleitung und Pflegedienstleitung bemühen sich sehr, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, um den Anforderungen des Stellenplans zu genügen. Ebenso hat sich der Vorstand eingehend mit dieser Situation auseinandergesetzt und Verbesserungen in die Wege geleitet. So konnte für die Mitarbeitenden ein neues Lohn-Einstufungskonzept auf der Grundlage von Funktionsbeschreibungen und ein neues Personalreglement in Kraft gesetzt werden.
Die statutarischen Geschäfte wurden durch den Präsidenten speditiv erledigt. Jahresbericht, Jahresrechnung mit Anhang und Revisorenbericht wurden nach den Erläuterungen des Finanzbeauftragten, Stephan Schubert, durch die Versammlung einstimmig genehmigt.
Ebenso bestätigte die Versammlung das neue Vorstandsmitglied, Christa Leuzinger-Glarner, Mollis, welches aufgrund der Kompetenzerteilung anlässlich der letzten HV an den Vorstand bereits Einsitz im Vorstand hatte. Zufolge Rücktritt des bisherigen Finanzbeauftragten, Stephan Schubert, Glarus auf die Hauptversammlung, wurde neu Gabriela Donatella, Netstal, als Finanzbeauftragte gewählt.
Im Anschluss an die Versammlung orientierte in einem Vortrag, Lukas Beerli, Leiter Fachstelle Heimwesen des Kantons, ausführlich über das von der Landsgemeinde verabschiedete Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz für Menschen mit einer Behinderung (SeTeG). Dabei fand ein intensiver Gedankenaustausch zwischen der Fachstelle und Vereinsmitgliedern statt.
Bei einem Imbiss und einem Glas Wein, Kaffee oder Mineral, nahm die Versammlung bei angeregten Gesprächen ihren Ausklang.