Es sei unmöglich, beim Ausfüllen der Steuererklärungen, aufzuteilen, wem was gehört. Das mag in der Vergangenheit zutreffend gewesen sein, als das Vermögen (von Gesetzes wegen) vom Ehemann verwaltet wurde. Aber glauben Sie, dass moderne Paare nicht wissen, wer was eingebracht hat und es im Zweifel nicht schaffen, die Konten halb/halb aufzuteilen?
Die Kantone hätten das Problem der «Heiratsstrafe» schon längst gelöst, indem Paaren ein Steuerrabatt gegeben wird, wenn sie heiraten. Das mag in der Vergangenheit eine Lösung gewesen sein, als man als Paar zu heiraten hatte (viele Kantone kannten bis in die 80er-Jahre ein Konkubinatsverbot). Aber sollen heute zwei Paare mit identischem Einkommen, das eine verheiratet, das andere nicht, unterschiedlich besteuert werden?
Die Steuerverwaltungen würden überlastet mit zusätzlichen Steuererklärungen. Das mag in der Vergangenheit zutreffend gewesen sein, als alles noch händisch bearbeitet werden musste. Sollte die erfolgte Digitalisierung nicht helfen, die Arbeit effizienter zu machen?
Jede Frau, die heute heiratet, wird automatisch zur «Person 2» in der Steuererklärung ihres Mannes. Das war in der Vergangenheit schon eine kaum nachvollziehbare Abwertung. Ist es heute noch angemessen, wenn auf das Potential von Frauen im Erwerbsleben nicht mehr verzichtet werden kann?
Es sind diese Gründe, die viele Menschen abhalten, zu heiraten. Sie bleiben lieber im Konkubinat (und damit jeweils «Person 1»). Wer die Ehe in die Zukunft führen will, muss jetzt etwas ändern. Sonst wird sie genauso ein Relikt aus der Vergangenheit, wie die Argumentation der Gegnerschaft.
Wenn Sie im Endspurt der Abstimmungen noch unsicher sind: denken Sie an die Ehepaare der Zukunft und helfen Sie mit einem Ja, dass wir das Steuerrecht den seit den 1980er-Jahren geänderten Realitäten anpassen.




