Im Glarnerland braucht es weiterhin keine Unterschrift

Im Verlaufe dieser Woche wurde das Stimmmaterial der Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord versandt. Das Bereitstellen der Unterlagen wurde einem Dienstleistungscenter übergeben, welches den Stimmrechtsausweis und den Wahlzettel mit neutralem Umschlag in ein spezielles Stimmkuvert verpackt und den Versand vornimmt. Diesem Dienstleistungscenter ist nun der Fehler unterlaufen, ein für andere Kantone vorgesehenes Stimmkuvert mit dem Aufdruck "Ohne Unterschrift zählt Ihre Stimme nicht" für die Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord zu verwenden.



Der Stimmrechtsausweis muss gemäss Abstimmungsgesetz des Kantons Glarus nicht unterschrieben werden.
Der Stimmrechtsausweis muss gemäss Abstimmungsgesetz des Kantons Glarus nicht unterschrieben werden.

Im Verlaufe dieser Woche wurde das Stimmmaterial der Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord versandt. Das Bereitstellen der Unterlagen wurde einem Dienstleistungscenter übergeben, welches den Stimmrechtsausweis und den Wahlzettel mit neutralem Umschlag in ein spezielles Stimmkuvert verpackt und den Versand vornimmt. Diesem Dienstleistungscenter ist nun der Fehler unterlaufen, ein für andere Kantone vorgesehenes Stimmkuvert mit dem Aufdruck «Ohne Unterschrift zählt Ihre Stimme nicht» für die Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord zu verwenden. Dieser Hinweis auf dem Stimmkuvert hat für den Kanton Glarus keine Bedeutung. Der Stimmrechtsausweis muss gemäss Abstimmungsgesetz des Kantons Glarus nicht unterschrieben werden und ist ohne Unterschrift gültig. Für die in diesem Zusammenhang entstandenen Unsicherheiten bitten wir die Stimmberechtigten in Glarus Süd und Glarus Nord um Entschuldigung.