Impfzentrum während Pandemie: Leistungsvereinbarung mit dem Kantonsspital

Der Kanton Glarus regelt den Betrieb eines Impfzentrums im Kantonsspital mit einer Leistungsvereinbarung. Sie stellt die Impfungen in einer erneuten Pandemiesituation sicher.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Einer der stärksten Pfeiler bei der Bewältigung des Coronavirus ist die Immunisierung der Bevölkerung durch eine Impfung. Sie verringert das Risiko, am Coronavirus zu erkranken und es weiterzugeben. Insbesondere bietet sie einen guten Schutz vor einem schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung.

Es ist davon auszugehen, dass spätestens im Herbst 2022 eine erneute Auffrischimpfung der Bevölkerung oder eines Teils davon erforderlich sein wird. Zudem muss die Impfmöglichkeit jederzeit gewährleistet sein, z. B. für Reisende, die ein Zertifikat benötigen, bis dahin ungeimpfte Personen, die sich für eine Impfung entscheiden oder Personen, die eine Auffrischimpfung benötigen.

Nach der Auflösung des provisorischen Impfzentrums in Ennenda wurden im Kantonsspital Glarus (KSGL) Räumlichkeiten für eine künftige Nutzung als Impfzentrum erschlossen. Die Impfmöglichkeiten können kurzfristig der Nachfrage angepasst werden. Es ist eine Impfkapazität von bis zu 500 Personen pro Tag möglich.

Finanzierung

Im Sinne einer möglichst einfachen Lösung soll der Betrieb des Impfzentrums durch das KSGL im Jahr 2022 seitens des Kantons pauschal mit 100 000 Franken abgegolten werden. Damit sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung sowie die baulichen Massnahmen für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur abgegolten. Darüber hinaus erhält das KSGL gemäss dem geltenden Tarifvertrag 20 Franken pro Impfung von den Krankenversicherern vergütet. Mit diesem Ertrag muss es auch allfällige zusätzliche Kosten für einen stärker ausgelasteten Betrieb decken. Die Leistungsvereinbarung ist bis Ende 2022 befristet. Sollte für das Jahr 2023 eine Verlängerung notwendig werden, ist mit wesentlich tieferen Kosten zu rechnen, da die Initial- und Umbaukosten dann wegfallen.