Individuelle Prämienverbilligung: Formulare werden versandt

In den nächsten Tagen werden die Glarner Haushalte mit dem Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2023 bedient.



Die Formulare zum IPV-Antrag werden in den kommenden Tagen versandt, können aber auch online bezogen werden • (Screenshot: SK)
Die Formulare zum IPV-Antrag werden in den kommenden Tagen versandt, können aber auch online bezogen werden • (Screenshot: SK)

Prämienverbilligungen werden an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und an Mittelstandsfamilien ausgerichtet. Mit der Prämienverbilligung soll die Belastung durch die einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung reduziert werden.

Ein Anspruch auf IPV ist mittels des Antragsformulars bis spätestens 31. Januar 2023 bei der Kantonalen Steuerverwaltung geltend zu machen. Der Antrag muss in jedem Anspruchsjahr neu gestellt werden, unabhängig davon, ob der obligatorische Krankenversicherer auf den Monatsabrechnungen für das Jahr 2023 mit einer IPV rechnet oder nicht. Für Anträge, die nach dem 31. Januar 2023 eingereicht werden, kann nur noch ein reduzierter Anspruch geltend gemacht werden.

Wer erhält eine IPV?

Die IPV wird auf Antrag an Personen ausgerichtet, die aufgrund des anrechenbaren Einkommens einen Anspruch geltend machen können. Massgebend für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind die Daten der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2021. Eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zuungunsten der versicherten Person) um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum anrechenbaren Einkommen kann auf Antrag hin geltend gemacht werden. Dieser Antrag muss spätestens 30 Tage nach Zustellung der definitiven Steuerveranlagung 2022 eingereicht werden. Bei erheblicher Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zugunsten der versicherten Person) kann die Kantonale Steuerverwaltung den IPV-Anspruch aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse berechnen.

Kinder erhalten eine garantierte IPV in der Höhe von mindestens 80 Prozent der Richtprämie, falls das anrechenbare Haushaltseinkommen unter 85 000 Franken liegt. Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung (18–25 Jahre) beträgt die garantierte IPV mindestens 50 Prozent.

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen organisieren die zuständigen Amtsstellen die Prämienverbilligung direkt mit der Fachstelle IPV.

Auszahlung

Die IPV wird an den obligatorischen Krankenversicherer überwiesen und mit den Prämien verrechnet.

Informationen und Formular

Weitere Informationen und das Antragsformular sind online verfügbar.