Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2024

In den nächsten Tagen werden die Glarner Haushalte mit dem Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2024 bedient.



Dank der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben alle in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung • (Foto: Keystone-SDA)
Dank der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben alle in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung • (Foto: Keystone-SDA)

Ein Anspruch auf IPV muss mit dem Antragsformular bis spätestens 31. Januar 2024 bei der Kantonalen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Der Antrag muss in jedem Anspruchsjahr neu gestellt werden, unabhängig davon, ob der obligatorische Krankenversicherer auf den Monatsabrechnungen für das Jahr 2024 mit einer IPV rechnet oder nicht. Für Anträge, die nach dem 31. Januar 2024 eingereicht werden, kann nur noch ein reduzierter Anspruch geltend gemacht werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind online verfügbar.

Die IPV wird auf Antrag an Personen ausgerichtet, die aufgrund des anrechenbaren Einkommens einen Anspruch geltend machen können. Massgebend für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind die Daten der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2022.

Eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zuungunsten der versicherten Person) um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum anrechenbaren Einkommen kann auf Antrag hin geltend gemacht werden. Dieser Antrag muss spätestens 30 Tage nach Zustellung der definitiven Steuerveranlagung 2023 eingereicht werden.

Bei erheblicher Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zugunsten der versicherten Person) kann die Kantonale Steuerverwaltung den IPV-Anspruch aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse berechnen.

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen organisieren die zuständigen Amtsstellen die Prämienverbilligung direkt mit der Fachstelle IPV.

Auszahlung

Die IPV wird an den obligatorischen Krankenversicherer überwiesen. Dieser weist die IPV auf den Prämienrechnungen aus.

Erinnerung

Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erhalten eine garantierte IPV in der Höhe von mindestens 50 Prozent der Richtprämie, falls das anrechenbare Haushaltseinkommen weniger als 85 000 Franken beträgt. Per 2021 hat sich die IPV auf mindestens 80 Prozent der Richtprämie bei Kindern erhöht.