Individuelle Prämienverbilligung soll automatisch gewährt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Die Antwort auf den Prämienanstieg im Kanton Glarus» mit der vorliegenden Stellungnahme als erfüllt abzuschreiben. Dabei will er eine automatische Auszahlung der individuellen Prämienverbilligung ohne Antrag der Berechtigten prüfen.



Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen sollen ohne das Ausfüllen von Formalitäten zu ihrer Prämienverbilligung gelangen • (Foto: iStock)
Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen sollen ohne das Ausfüllen von Formalitäten zu ihrer Prämienverbilligung gelangen • (Foto: iStock)

Im September 2024 fordert die SP-Fraktion in ihrem Postulat «Die Antwort auf den Prämienanstieg im Kanton Glarus», dass geprüft werden soll, ob die Anspruchsberechtigung für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) automatisch ermittelt werden kann. Anhand von Steuerdaten soll festgestellt werden, ob jemand Anspruch auf eine IPV hat, ohne dass ein Antrag gestellt oder Fristen eingehalten werden müssen. Der Regierungsrat hatte sich vor rund drei Jahren mit der Einführung eines sogenannten Automatismus bei der Berechnung und Auszahlung der IPV auseinandergesetzt und diese dann abgelehnt. Der Landrat folgte ihm (s. Geschäftsdatenbank des Landrates).

Individuelle Prämienverbilligung ohne Antrag

Am 9. Juni 2024 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten über die Prämien-Entlastungs-Initiative ab. Mit dem Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative wird der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament dazu in Kraft treten. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone, mehr Geld für die Prämienverbilligung bereitzustellen. Gab der Kanton Glarus im Jahr 2023 – zusätzlich zum Bundesbeitrag (14,1 Mio. Fr.) – noch 6 Millionen Franken für Prämienverbilligungen aus, wird er künftig über 13 Millionen Franken aufwenden müssen.

Der Kanton Glarus plant, den Gegenvorschlag zu erfüllen, indem er Anpassungen am aktuellen IPV-System vornimmt. Dabei wird der Regierungsrat die Einführung eines Automatismus bei der Berechnung und Auszahlung der IPV prüfen. Nach Auffassung des Regierungsrates gewährleistet ein Automatismus mutmasslich am besten, dass diejenigen Personen eine IPV erhalten, die diese am meisten benötigen. Zudem ermöglicht er die bestmögliche sozialpolitische und finanzielle Berechenbarkeit und Steuerbarkeit.

Der Regierungsrat erarbeitet zuhanden der Landsgemeinde 2026 einen Vorschlag, wie er das System von einem Antragssystem auf einen Automatismus wechseln will. Das Postulat sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.