Informatikgesetz verabschiedet

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde 2016, dem Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz) zuzustimmen.



Sitzung des Glarner Regierungsrats von heute Vormittag. (Bild: e.huber)
Sitzung des Glarner Regierungsrats von heute Vormittag. (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nimmt in der heutigen Arbeitswelt eine überragende Bedeutung ein. Die Verrichtung der täglichen Arbeit ist ohne technische Hilfsmittel wie Computer, Telefon oder Internet heute schlicht unvorstellbar. Beim Kanton ist eine eigene Abteilung für die IKT verantwortlich. Die Gemeinden arbeiten sehr eng zusammen und kaufen ihre IKT-Dienstleistungen bei der Glarus hoch3 AG ein. Die Firma ist im vollständigen Besitz der Gemeinden und des Kantons. Die Glarus hoch3 AG will und muss sich verändern. Die Gemeinden als Mehrheitsbesitzer wünschen einen Zusammenschluss der Glarus hoch3 AG mit dem kantonalen Informatikdienst. Der Kanton als Minderheitsaktionär hat keinen Handlungsbedarf, anerkennt aber die Vorteile einer gemeinsamen Informatiklösung. Er ist bereit, dem Anliegen der Gemeinden zu entsprechen und eine gemeinsame Informatikorganisation zu gründen.

Die Zusammenarbeit soll über die Gründung einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen «Informatikdienste Glarus» institutionalisiert werden. Die Organisation soll ab 2017 für den Kanton und die Gemeinden sowie die kantonalen und kommunalen öffentlich-rechtlichen Anstalten die Informations- und Kommunikationsdienstleistungen erbringen. Die Informatikdienste Glarus haben den Auftrag, ihren Kunden eine zuverlässige, stabile, verfügbare und sichere IKT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Übertragung (Auslagerung, Dezentralisierung, Privatisierung) von Verwaltungsaufgaben an Personen des öffentlichen oder privaten Rechts bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die auf einen bestimmten Aufgabenbereich Bezug nimmt.

Das neue Informatikgesetz


Das Informatikgesetz regelt den Auftrag und die Aufgaben der Informatikdienste Glarus. Die Organisation setzt sich aus den vier Organen Aufsichtskommission, Verwaltungskommission, Geschäftsleitung und Revisionsstelle zusammen. Die Kunden schliessen mit den Informatikdiensten Glarus einzeln Leistungsaufträge ab, die Finanzierung erfolgt mittels einer verbindlichen Entschädigung. Die Freigabe der benötigten Finanzmittel erfolgt durch die zuständige Budgetbehörde, beim Kanton ist es der Landrat und bei den Gemeinden die Gemeindeversammlung. Die Informatikdienste Glarus sollen mit einem Dotationskapital von maximal 4 Millionen Franken ausgestattet werden. Ferner regelt das Gesetz den Datenschutz sowie die Daten- und Betriebssicherheit.

Kanton und Gemeinden erwarten, dass sich mit einer gemeinsamen IKT-Lösung Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen realisieren lassen. Durch gemeinsame Standards können Schnittstellen in den Informatikanwendungen zwischen Kanton und Gemeinden reduziert werden, für die ansonsten separate Lösungen programmiert werden müssten. Die grössere Anzahl betreuter Arbeitsplätze ermöglicht die Erzielung von Mengenrabatten bei der Beschaffung von Hard- und Software. Die Grösse erhöht zudem indirekt die Servicequalität, beispielsweise hat ein Ausfall von Schlüsselpersonen weniger negative Auswirkungen auf den Betrieb. Es entsteht ein einziger starker Partner für sämtliche IT-Angelegenheiten der Glarner Gemeinwesen und ihrer Anstalten. Die Koordination bei gemeinsamen Vorhaben wird einfacher und verbessert sowohl in operativer wie auch strategischer Hinsicht.

Die Organisation wird nicht im Wettbewerb auftreten und ist entsprechend nicht als Auslagerung in die Privatwirtschaft zu verstehen. Um eine Konkurrenzierung von privaten Leistungsanbietern zu verhindern, bieten die Informatikdienste Glarus ihre Dienstleistungen nur an Organisationen an, die einen öffentlichen Zweck verfolgen. Sie tritt aber – wie dies der kantonale Informatikdienst und die Glarus hoch3 AG bereits bisher getan haben – als Käuferin von Hard- und Software sowie Bezügerin von gewissen Dienstleistungen, die nicht selber erbracht werden können, auf dem Markt auf. Als selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt fällt sie dabei unter das Submissionsrecht.