Information Strompreise 2018 Glarus Nord

Die Strompreise für Gewerbe und Industrien mit Hochspannungsanschluss bleiben stabil, die Energiepreise für Haushaltskunden und das Gewerbe mit Niederspannungsanschluss müssen erhöht werden. Die ersten Auswirkungen der Energiestrategie 2050 (ES2050) zeigen sich in der Erhöhung des Netzzuschlages (KEV).



Information Strompreise 2018 Glarus Nord

Der Strompreis setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen

- Energiepreis
- Netznutzungsentgelt
- Abgaben (bestehend aus den Elementen Systemdienstleistungen (SDL), Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Abgaben an das Gemeinwesen)

Die Tarife für die Netznutzung wurden auf 2016 angepasst und bleiben deshalb unverändert. Der Verwaltungsrat der TBGN unterstreicht mit diesem Entscheid die Strategie für ein solides und starkes Netz. Mit diesen Tarifen kann der Werterhalt gesichert und das für den Netzausbau aufgenommene Fremdkapital mittelfristig amortisiert werden.

Nutzung möglichst lokal produzierter Energie


Die TBGN setzten den Wunsch ihrer Kunden nach einer möglichst lokalen Energieversorgung um. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2012 mit der KVA Linth eine Partnerschaft eingegangen, welche es ermöglicht, den Grundbedarf der Energie für das Niederspannungsnetz lokal zu decken. Es entstand ein Vertrag, welcher die Energiepreise für 2016 – 2019 bestimmt. In der Zwischenzeit hat sich der Marktpreis aufgrund fundamentaler Marktänderungen massiv reduziert (Überangebot an Strom aus erneuerbarer Energien, tiefe Preise für CO2-Zertifikate, Öl- und Kohlenpreise usw.). Zusammen mit der KVA gelang es in der Vergangenheit einen Kompromiss zu finden, was uns für das kommende Jahr leider verwehrt wurde. Auf 2018 muss nun ein Teil der Einkaufs-Preiserhöhung durch die KVA auf die Niederspannungs-Kunden umgewälzt werden. Der Aufschlag auf die Energiepreise von etwa sechs Prozent ergibt für einen Durchschnittshaushalt mit 4500 kWh (H4) Mehrkosten von monatlich zirka Fr. 1.55 respektive Fr. 19.95 jährlich.

Erste Auswirkungen der Energiestrategie 2050


Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2,2 Rp./kWh (aktuell 1,4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest. Anstatt der «Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische» (aktuell 0,1 Rp./kWh) wird ab 2018 0,1 Rp./kWh als Beitrag für die «Ökologische Sanierung der Wasserkraft» erhoben. Dies entspricht insgesamt einer Steigerung von 53% bzw. Fr. 36.– pro Haushalt. Obwohl dieser Betrag noch nicht beschlossen ist, empfehlen die zuständigen Stellen für 2018 mit einem Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh zu rechnen. Der Bundesrat wird den Netzzuschlag (KEV) in diesem Jahr erst Ende Oktober / Anfang November festlegen.