Primär soll die NUP die Vorgaben von Bund und Kanton erfüllen betreffend Bauzonen, es soll eine Harmonisierung der 8 verschiedenen Bauregelungen unter Beibehaltung der örtlichen Eigenheiten anstreben, es soll die Gewässerräume definieren und es soll die Mehrwertabgaben umsetzen. Des Weiteren soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die Entwicklung, Perspektiven und Lebensqualität erhalten respektive gefördert werden.
In der vorliegenden und abgeänderten Form wird die NUP II sehr zur Annahme empfohlen. Eine Ablehnung hingegen kann für alle eine Planungsunsicherheit bringen und die dann gegebenen Vorgaben von Bund und/oder Kanton könnten einschneidender sein als die jetzige Vorlage, also die übergeordnete Gesetzgebung käme zum Zug. Die Gemeinde gäbe somit ihre «Leadfunktion» aus der Hand, also der Spielraum der Eigenständigkeit würde massiv eingeschränkt.
Die CVP hatte sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und wird für die kommende Gemeindeversammlung noch Anträge einbringen, die auch im kommenden Bulletin II erscheinen werden. Die CVP hat sich konkret Gedanken um die Wohnzonen und die Mehrwertabgabe, sowie die Fassadenhöhen gemacht. Die CVP stellt auch Verbesserungen und Anpassungen im Vergleich zum NUP I fest. Gespannt sieht die CVP der Gemeindeversammlung entgegen, an welcher die für uns alle wichtige Nutzungsplanung eingehend diskutiert wird. Es geht um die Zukunft von Glarus Nord, das heisst um unsere Wohn- und Lebensqualität. Somit profitieren alle Bewohnerinnen und Bewohner von einer lebenswerten Gemeinde.